16. September 1999

Urteil zum Nationalpark Elbtalaue - BUND fordert Aufwertung bestehender Schutzgebiete

Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent

Hannover, 16. September 1999 - Als Reaktion auf den heutigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts Berlin zum Nationalpark Elbtalaue forderte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Niedersachsen eine Aufwertung der bestehenden Schutzgebiete in diesem europaweit einzigartigen Naturraum: "Neben den vorhandenen Naturschutzgebieten, gibt es eine Vielzahl von Flächen, die unter andere Schutzbestimmungen fallen. Sie alle müssen jetzt noch besser miteinander vernetzt und gemeinsam weiter entwickelt werden," forderte Dr. Marita Wudtke, Naturschutzexpertin des BUND. Die ehemalige Nationalparkverwaltung in Hitzacker soll nach den Vorstellungen des Umweltverbandes diese Koordinierungsaufgabe übernehmen. "Auf diese Weise lassen sich auch die Interessen der verschiedenen Landkreise beispielsweise für ihre Landschaftsschutzgebiete unter einen Hut bringen, so dass für die Natur in der Elbtalaue ein Gesamtkonzept entsteht", so die BUND-Expertin.
Der BUND bedauerte, dass es den Klägern gelungen ist, den Nationalpark zu Fall zu bringen. "Die Landwirtschaft hat hier einen Pyrrhussieg errungen", sagte Wudtke. "Ausgleichszahlungen werden in Zukunft immer stärker in solche Gebiete fließen, die einen hohen Naturschutzstatus haben." Das Gütesiegel "Nationalpark Elbtalaue" hat für EU- und Landes-Agrarförderungen bisher eine wichtige Voraussetzung dargestellt.




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