25. September 1999

Restlaufzeiten-Kontingente für Atomkraftwerke - Atom-Kungelei wirft Entsorgungskonzept über den Haufen

Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent

Hannover, 25. September 1999 - "Dieses grüne Atomkungel-Ei ist durch und durch faul", sagte Renate Backhaus, die atompolitische Sprecherin im BUND-Bundesvorstand. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erteilte den bisher bekannt gewordenen Überlegungen von Umweltminister Jürgen Trittin und Außenminister Joseph Fischer, den Betreibern von Atomkraftwerken Restlaufzeit-Kontingente für ihre Anlagen zuzugestehen, über die die Unternehmen selbst verfügen können, eine klare Absage. "Damit werden die Koalitionsvereinbarungen zum nationalen Entsorgungskonzept über den Haufen geworfen", sagte Backhaus. Für ein solches Konzept müsse vorab geklärt werden, wieviel Atommüll tatsächlich anfällt. Erst dann sei es ökologisch und ökonomisch sinnvoll, nach Möglichkeiten für die Endlagerung zu suchen. "Die offenbar jetzt diskutierten Kontingente von Restlaufzeiten, die die AKW-Betreiber nach eigenem Gutdünken zwischen ihren Anlagen hin und herschieben können, machen aber seriöse Kalkulationen der Atommüllmenge und damit eine genaue Planung der Entsorgung unmöglich", so die BUND-Sprecherin.
Sollten Trittin und Fischer tatsächlich den AKW-Betreibern die Kontingentlösung in Aussicht gestellt haben, wäre das der endgültige Abschied von einem geordneten Atomausstieg. "Damit würde sich die Bundesregierung aus der Veranwortung stehlen und es den Landesregierungen als zuständigen Atomaufsichtsbehörden überlassen, die AKW-Betreiber und die Restlaufzeiten der Atomreaktoren zu überwachen", sagte Backhaus. Dann daure es - wie die Erfahrung zeige - bis zum Sankt Nimmerleinstag, bis Atomkraftwerke abgeschaltet würden. "In Niedersachsen warten wir seit fast zehn Jahren auf diesen Schritt, den die letzten drei Landesregierungen jedesmal vollmundig versprochen haben", so BUND-Sprecherin Backhaus, die gleichzeitig auch niedersächsische Landesvorsitzende des Umweltverbandes ist.




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