9. September 1999

Emssperrwerk - Umweltverbände reichen neuen Eilantrag ein - "Planergänzung der Bezirksregierung ist fehlerhaft, rechtswidrig und nichtig"

Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent

Hannover/Bremen, 09. September 1999 - BUND und NABU haben jetzt mit Unterstützung des WWF beim Verwaltungsgericht Oldenburg einen neuen Eilantrag auf Baustopp für das Emssperrwerk eingereicht. Damit soll die aufschiebende Wirkung der Klage der Umweltverbände wieder hergestellt werden, um die Wiederaufnahme der Bauarbeiten in Gandersum und damit die Zerstörung wertvoller und geschützter Naturgebiete an der Ems zu verhindern. "Die Planergänzung der Bezirksregierung Weser-Ems ist fehlerhaft, rechtswidrig und nichtig", fasst Rechtsanwalt Dr. Andreas Reich die juristischen Einwände der Verbände gegen den Beschluss vom 22. Juli 1999 zusammen. Die Behörde habe kein ergänzendes Verfahren durchgeführt, gleichwohl aber eine wesentliche Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom letzten Jahr vorgenommen. "Der Versuch der Fehlerbeseitigung ohne ein ergänzendes öffentliches Verfahren mit allen Beteiligten ist unzulässig. Schon dieser formale Fehler macht die Planergänzung hinfällig", erklärte Reich.Zusätzlich zu diesem grundsätzlichen Einwand legen die Umweltverbände in ihrer 120 Seiten umfassenden Erweiterung der eigenen Klage ausführlich dar, dass die Bezirksregierung die rechtlichen Mängel des alten Beschlusses nicht ausgeräumt hat: Das Vorhaben verstößt noch immer gegen nationales und europäisches Naturschutzrecht, Verfahrensvorschriften werden auch jetzt noch missachtet und die nach europäischen Richtlinien erforderliche Alternativenprüfung wurde nicht durchgeführt. "Unfassbar, dass auch im Planergänzungsbeschluss der Eingriff in das europäische Vogelschutzgebiet Nendorper Deichvorland, das auf ca. 4,5 Hektar Fläche überbaut werden soll, glattweg geleugnet wird. Dieser Abwägungsfehler, den bereits die EU-Kommission der Bezirksregierung angekreidet hat, zieht sich durch das gesamte Verfahren", stellte Vera Konermann, Sperrwerksexpertin beim BUND fest.Allerdings räume die Behörde den Eingriff in das Vogelschutzgebiet indirekt selbst ein: Es werde zwar nur von nachteiligen Wirkungen des Emssperrwerks auf die ökologisch ebenfalls wertvollen Salzwiesen ausgegangen, trotzdem will die Bezirksregierung zehn Hektar Ausgleichsflächen für den Vogelschutz zur Verfügung stellen: "Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Durch eine unsaubere Abwägung versucht die Bezirksregierung weitere rechtliche Konsequenzen aus der Zerstörung des Vogelschutzgebietes zu umgehen", so BUND-Vertreterin Konermann.Nach wie vor stehe die gesamte Planrechtfertigung auf tönernen Füßen: So sei beispielsweise immer noch nicht geprüft worden, ob die Emsdeiche und das Ledasperrwerk auch erhöht werden müssen, wenn das Emssperrwerks gebaut wird. Die Verbände haben errechnet, dass der Pegelstand vor den Deichen kritisch wird, wenn sich das Oberwasser der Ems staut. Dies kann bei mehrfach aufeinanderfolgenden Sturmfluttiden, den sogenannten Sturmflutkettentiden, durchaus der Fall sein, weil dann das Sperrwerk bis zu 24 Stunden und länger geschlossen bleiben muss. "Das bedeutet, dass die Emsdeiche und das Ledasperrwerk trotz des Emssperrwerks erhöht und ausgebaut werden müssten. Damit erübrigt sich das Sperrwerk als Küstenschutzargument von selbst", so Beatrice Claus vom WWF.Ausführlich stellten die Umweltverbände in ihrem Eilantrag dar, dass der Sofortvollzug, den die Bezirksregierung angeordnet hatte, auch für den Staufall nicht gerechtfertigt ist. "Da die Meyer-Werft bereits Lösungen entwickelt hat, wie die nächsten Schiffe auch ohne Sperrwerk abgeliefert werden können, ist kein dringender Handlungsbedarf zu erkennen", sagte Claus. Selbst die jüngsten Vorverträge der Werft über zwei Riesenschiffe seien kein Argument für einen sofortigen Baubeginn. Denn diese zwei Schiffe mit einer Länge von 316 Metern überschreiten die im Planfeststellungsbeschluss genehmigte Schiffslänge von maximal 300 Metern. "Außerdem müssten dann, nach den bisher vorliegenden Berechnungen, zusätzlich auch Emsabschnitte begradigt werden, um die Schiffe überführen zu können. Da nicht abzusehen ist, ob die dafür notwendigen Kurvenbegradigungen genehmigungsfähig sind, kommen die Vorverträge der Meyer-Werft als juristisch haltbares Argument für einen sofortigen Baubeginn nicht in Frage", erläuterte WWF-Expertin Claus.Unabhängig von den rechtlichen Einwänden übten die Umweltverbände scharfe Kritik an der Bezirksregierung, die versucht hatte, die Kläger gegen das Emssperrwerk und indirekt auch das Verwaltungsgericht unter Druck zu setzen. In der Vergangenheit habe die Behörde das Verfahren immer wieder durch mangelhafte Planunterlagen verzögert. Jetzt räume Regierungspräsident Bernd Theilen selbst ein, dass man noch Wochen brauche, um die Baustelle an der Ems wieder einzurichten. Deshalb sei es eine Ungeheuerlichkeit, den Umweltverbänden und anderen Klägern Verzögerungstaktik zu unterstellen.




  • Direkt zur Online-Spende, Foto: eyewire / fotolia.com
  • Direkt zum Online-Antrag, Foto: eyewire / fotolia.com

Ihre Spende hilft.

Suche