16. September 1999
Emssperrwerk schickt Küstenschutz in die Warteschleife - Unterlagen der Bezirksregierung offenbaren Überflutungsgefahr durch Sperrwerk
Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent
Hannover/Bremen, 16. September 1999 - Ohne das Emssperrwerk ließen sich die dringendsten Sturmflut- und Hochwasserschutzmaßnahmen an der gesamten niedersächsischen Küste durchführen. Küstenschutzgelder werden für dieses umstrittene Bauwerk an der Ems ausgegeben, obwohl sie an anderen Stellen dringender eingesetzt werden sollten, beispielsweise in Ostfriesland, rund um den Jadebusen, in Elb- und Wesermündung. Zu diesem Schluss kommt die Umweltstiftung WWF-Deutschland auf Grund eines bei dem Wasserbau-Ingenieur Dr. Bernd Wünsche in Auftrag gegebenen Gutachtens. In einer Modellrechnung werden im Gutachten dringende Küstenschutzmaßnahmen aufgezeigt, die sich bei einem Verzicht auf das Sperrwerk mit den freiwerdenden Mitteln umsetzen ließen. In der gängigen fachlichen Praxis für den Küstenschutz ist es an größeren Flüssen wesentlich kostengünstiger, Deiche zu erhöhen als ein Sperrwerk zu bauen, eine Tatsache, die inzwischen auch von den Befürwortern des Sperrwerkes eingeräumt wird. "Wenn es an der Ems wirklich um Küstenschutz geht, dann muss das Sperrwerk gestrichen und die kostengünstigere Variante Deicherhöhung gewählt werden", forderte WWF-Sprecher Holger Wesemüller. "Damit würden Mittel für dringende Küstenschutzmaßnahmen anderenorts frei". Die Finanzierung des geplanten Emssperrwerkes erfolgt zu überwiegenden Teilen aus Bundes- und Landesmitteln für den Küstenschutz. Das Gutachten geht von zwei Szenarien aus: Fall 1 nimmt die Summe von 173 Millionen DM zur Grundlage, die nach Angaben der Bezirksregierung Weser-Ems einzusparen wäre, wenn statt des Sperrwerkes die Deiche erhöht würden. Fall 2 gibt die Berechnungen der Umweltverbände wieder, nach denen sich sogar 300 Millionen DM sparen ließen. Der Unterschied kommt dadurch zustande, dass die Bezirksregierung u.a. umstrittene zusätzliche Baumaßnahmen (51 km Deicherhöhung) an der Ems in den nächsten Jahrzehnten in die Berechnung einbezieht. Die Umweltverbände setzen, angelehnt an den Generalplan Küstenschutz, insgesamt rund 21 km sowie die Nachrüstung des Leda-Sperrwerkes an.Ein zusätzliches Sicherheitsproblem für den Küstenschutz durch das Emssperrwerk ist der zuständigen Bezirksregierung schon länger bekannt: Ein verwaltungsinterner Vermerk vom November 1996 bestätigt Befürchtungen der Naturschutzverbände, dass bei einem Sturmflutereignis über mehrere Tiden und gleichzeitig hohem Oberwasserzufluss das Stauvolumen der abgesperrten Ems nicht ausreichen könnte. Dadurch können so hohe Wasserstände oberhalb des Bauwerks entstehen, dass Überflutungen der Deiche nicht auszuschließen sind. Um dieser Gefahr vorzubeugen, müssten entweder der Standort seewärts verlegt oder die Deiche am Oberlauf erhöht werden, so der Vermerk der Bezirksregierung. Diese Gefahr wird durch neue Berechnungen im Auftrag des WWF bestätigt. Außerdem ist nach den anerkannten Regeln der Technik heute bei solchen Anlagen ein doppelter Verschlusskörper vorzusehen und nicht wie beim Emssperrwerk nur eine einfache Sicherheit. Auch die Flügeldeiche des Sperrwerkes sind zu niedrig bemessen, um den Sturmfluten, von denen die Planer ausgehen, tatsächlich trotzen zu können."Somit wird erneut belegt, dass die Küstenschutzfunktion des Sperrwerkes vorgeschoben ist, um den Staufall verwirklichen und bezahlen zu können, damit Ozeanriesen von Papenburg zur Nordsee überführt werden können", kritisierte WWF-Sprecher Wesemüller auch im Namen der Verbände BUND und NABU. "Es gibt keine Legitimation für einen so schweren Eingriff in die Natur an der Ems und ein bedeutendes europäisches Vogelschutzgebiet - schon gar nicht mit Küstenschutzgeldern."Die Umweltverbände BUND und NABU hatten am 9. September mit Unterstützung des WWF beim Verwaltungsgericht Oldenburg einen neuen Eilantrag auf Baustopp für das Emssperrwerk eingereicht. Damit soll die aufschiebende Wirkung der Klage der Umweltverbände wiederhergestellt werden, um die Wiederaufnahme der Bauarbeiten in Gandersum und damit die Zerstörung wertvoller und geschützer Naturgebiete an der Ems zu verhindern.
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Statement von BUND und NABU auf der Pressekonferenz am 16.9.99 in Hannover
Emssperrwerk kann Deicherhöhungen nicht ersetzen
"Das Sperrwerk kann Deicherhöhungen an der Ems nicht ersetzen. Deshalb ist der Bau zweifelhaft für den Küstenschutz", sagte heute Vera Konermann, Sperrwerksexpertin beim BUND in Hannover. BUND und NABU erläuterten ihren neuen Eilantrag, den sie zusammen mit dem WWF in der letzten Woche beim Verwaltungsgericht Oldenburg gestellt hatten. Auch wenn das Küstenschutzargument inzwischen hinreichend entkräftet worden sei, konzentriere sich die Bezirksregierung Weser-Ems in ihrem geänderten Planfeststellungsbeschluss, auf den sich der Eilantrag der Umweltverbände bezieht, auf dieses Thema: "Wenn es an der Ems tatsächlich so drängt, wie die Behörde behauptet, stellt sich die Frage, warum die Deiche unterhalb des geplanten Sperrwerks nicht schon jetzt erhöht werden", so die BUND-Expertin. Nach dem niedersächsischen Deichgesetz sind die Deiche zwischen Ditzum und der Sperrwerksbaustelle schon heute zu niedrig. "Und wenn das Sperrwerk erst einmal in Betrieb ist, müssen sie noch größeren Belastungen standhalten. Denn dann staut sich bei Sturmflut das Wasser aus dem Dollart vor den geschlossenen Toren", so Konermann.
Ulrich Thüre vom NABU stellte klar, dass die Verbände versucht hätten, vor der neuen gerichtlichen Runde im Streit um das Emssperrwerk, mit einem Antrag bei der Bezirksregierung den Sofortvollzug für den Weiterbau auszusetzen zu lassen. "Doch das hat die Behörde abgelehnt, so dass wir nur noch Eilantrag stellen konnten und unsere bereits laufende Klage inhaltlich weiter ausgeführt haben. Mit einem Beschluss ist nach Auskunft des Oldenburger Verwaltungsgerichts wohl Mitte Oktober zu rechnen", so NABU-Vertreter Thüre.
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Chronologie
22. Juli 1999 Bezirksregierung Weser-Ems erlässt Planergänzungsbeschluss zum Emssperrwerk
28. Juli 1999 BUND und NABU reichen beim Verwaltungsgericht Oldenburg Klage ein
27. August 1999 Antrag des BUND und NABU an die Bezirksregierung Weser-Ems auf Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses
30. August 1999 Bezirksregierung Weser-Ems lehnt Antrag ab
6. Sept. 1999 BUND und NABU reichen Eilantrag ein
