3. November 1999
Emssperrwerk - Umweltverbände beantragen Beschwerdezulassung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg
Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent
Hannover/Bremen, 03. November 1999 - Die niedersächsischen Umweltverbände BUND und NABU werden mit Unterstützung des WWF in der kommenden Woche beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg die Zulassung einer Beschwerde gegen das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Oldenburg zum Sperrwerk beantragen. Nach Auffassung der Umweltverbände bietet die 67-seitige Beschlussbegründung des VG Oldenburg an mehreren Stellen Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Zulassungsantrag. Bis zum kommenden Mittwoch ist Zeit, die Argumente für eine Beschwerdezulassung beim OVG schriftlich vorzubringen.
"Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts zu Fragen des Natur- und Artenschutzes, zur Vernichtung eines bestehenden europäischen Vogelschutzgebietes und zu FFH-Gebieten an der Ems sowie die massive Beschneidung der Verbandsbeteiligung haben für uns grundsätzliche Bedeutung. Deshalb wollen wir die Oldenburger Entscheidung nicht unwidersprochen im Raum stehen lassen", erklärte ein Sprecher der Verbände. Das Gericht war Pauschalaussagen der Bezirksregierung weitgehend gefolgt, obwohl von den Umweltverbänden fundierte gegenteilige Aussagen und Gutachten vorgelegt worden waren. Ursprünglich wollten die Umweltverbände die Entscheidung auf sich beruhen lassen. "Die für den Naturschutz generell einschneidende negative Auslegung nationaler und internationaler naturschutzrechtlicher Regelungen und ihre schwerwiegenden argumentativen Mängel im Beschluss wollen wir vom OVG überprüfen lassen", so der Verbändesprecher weiter. So habe beispielsweise das Verwaltungsgericht in der letzten Woche der Auffassung der Bezirksregierung widersprochen, dass sich das Sperrwerk allein aus Küstenschutzgründen rechtfertige: 'Diese Gewichtung erscheint fehlerhaft und gekünstelt', so das VG in der schriftlichen Beschlussbegründung. "Die deutliche Kritik des Gerichts an der Vorgehensweise der Behörde in einem zentralen Punkt des gesamten Verfahrens, spielt aber erstaunlicherweise für die weitere Entscheidung der Richter keine Rolle mehr", kritisierte ein Verbändesprecher.
Mit dem Antrag werden die Umweltverbände auch eine ausführliche Beschwerdebegründung einreichen. "Da die Bautätigkeiten am Sperrwerk schon wieder voll im Gange sind, obwohl das Verwaltungsgericht noch längst nicht alle Eilanträge entschieden hat, sind wir an einer schnellen Klärung und Entscheidung in Lüneburg interessiert", so die Umweltverbände bschließend.