12. November 1999
Emssperrwerk - Gerichtsbeschluss wirft grundsätzliche Rechtsfragen auf Umweltverbände beantragen Beschwerdezulassung vor dem OVG
Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent
Hannover, 12. November 1999 - Am Mittwoch haben die Umweltverbände BUND und NABU mit Unterstützung des WWF beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg einen 119-seitigen Zulassungsantrag für ihre Beschwerde gegen den Sperrwerks-Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg (VG) eingereicht. Als Gründe für diesen Schritt nannten die Verbände: Die Übernahme von unbewiesenen Behauptungen der Bezirksregierung Weser-Ems durch das Gericht, die Einschränkung des Verbandsklagerechts und die negative Auslegung des europäischen Naturschutzrechts. Die Verbände sehen formale und inhaltliche Gründe für die Zulassung ihrer Beschwerde. Der VG-Beschluss vom 26. Oktober werfe grundsätzliche Rechtsfragen auf. "Wir erhoffen uns in Lüneburg eine Entscheidung, die den Weiterbau des Sperrwerks für unrechtmäßig erklärt und die Natur und Umwelt weiterhin eine starke rechtliche Vertretung sichert", erklärten BUND, NABU und WWF am Freitag auf einer Pressekonferenz.
WWF-Sprecher Holger Wesemüller kritisierte, dass das VG Behauptungen der Bezirksregierung beispielsweise zu Sauerstoffmangel und Versalzung der Ems beim Aufstau ohne eingehende Prüfung übernommen hätte: "Ökologische Folgen des Emssperrwerks werden in rechtlich unzulässiger Weise verharmlost. Selbst die Auffassung der EU-Kommission, dass es im Staufall zu einem Massensterben von Fischen und Kleinstlebewesen kommen wird, hat das Gericht verneint", erklärte der WWF-Sprecher. Nicht nachvollziehbar sei auch, dass das VG zwar eindeutig der Auffassung der Bezirksregierung widersprochen habe, dass sich das Sperrwerk allein aus Küstenschutzgründen rechtfertige. Trotz dieser deutlichen Kritik an der Vorgehensweise der Behörde in einem zentralen Punkt des gesamten Verfahrens spielte das bei der weiteren Entscheidung der Richter keine Rolle mehr. "Diesen argumentativen Fehlern und Ungereimtheiten soll jetzt das OVG nachgehen", so Wesemüller.
Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler, Geschäftsführer des BUND, machte anhand des Verbandsklagerechts deutlich, dass es den Umweltverbänden bei ihrem Beschwerdeantrag um wesentlich mehr als das Emssperrwerk geht: "Bleibt der Beschluss aus Oldenburg unwidersprochen, dürfen die gesetzlich anerkannten Umweltverbände Entscheidungen von Behörden in Zukunft kaum noch auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen", erklärte der BUND-Sprecher. Beispielsweise hätte das VG die Umweltverbände mit ihrer Kritik an der mangelnden Planrechtfertigung des Emssperrwerks und der unzureichenden Alternativenprüfung als nicht zuständig abgewiesen. Gleichzeitig wurde sogar die Möglichkeit der Verbände in Frage gestellt, die Einhaltung der europäischen Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie überprüfen zu lassen. "Bei dieser Aushöhlung des Verbandsklagerechts können die Naturschutzverbände künftig bestenfalls als Verwaltungsgehilfen fungieren. Dann dürfen wir die Naturschutzbelange demnächst nur noch darlegen, haben aber keine Möglichkeiten mehr, rechtswidrige Eingriffe in Natur und Landschaft zu verhindern", so BUND-Sprecher Bodenstein-Dresler.
Auch die umstrittene Auslegung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie durch das VG habe rechtsgrundsätzliche Bedeutung. Das VG in Oldenburg vertrete immer noch die Auffassung, dass die Zerstörung von 13 Hektar eines europäischen Vogelschutzgebietes kein erheblicher Eingriff sei. Damit widerspreche das VG auch der Einschätzung der EU-Kommission: "Wenn sich die Ansicht des Gerichts durchsetzt, dass die Bedrohung beinahe für jeden einzelnen Vogel nachgewiesen werden muss und es nicht mehr darum geht, Lebensräume als Ganzes zu erhalten, kann der Natur- und Artenschutz in Niedersachsen und auch in Europa einpacken. Der Oldenburger Beschluss ist ein trauriges Beispiel für die Umsetzung des Europarechts in Deutschland", sagte NABU-Geschäftsführer Olaf Tschimpke. "Auch wenn die Vögel theoretisch vor der Zerstörung durch das Emssperrwerk fliehen können, bleibt ihnen bald kein Zufluchtsort mehr, wenn der Flächenschutz außer Kraft gesetzt wird", so der NABU-Sprecher.