27. Januar 2000
BUND-Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht - B 1 Ortsumgehung bei Hildesheim weiterhin gestoppt "Entscheidung hat Signalwirkung für die FFH-Diskussion"
Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent
Hannover, 27. Januar 2000 - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Niedersachsen hat mit seiner Klage gegen den Neubau der Bundesstraße 1 nördlich von Hildesheim, der "Nordumgehung Himmelsthür", vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Berlin heute einen Erfolg erzielt. Die geplante Ortsumgehung kann weiterhin nicht gebaut werden, das Oberverwaltungsgericht Lüneburg muss sich mit der Sache nochmals befassen: "Wir sind über diese Entscheidung sehr erfreut. Denn das Gericht teilt unsere Auffassung, dass durch staatliche Planungen keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden dürfen, die den Bestand potenzieller FFH-Flächen gefährden", erklärte Dr. Marita Wudtke, Referentin für Naturschutzpolitik beim BUND.
Die geplante Ortsumgehung durchschneidet das Gebiet "Haseder Busch - Giesener Berg - Gallberg - Finkenberg", das wegen seiner seltenen Tier- und Pflanzenarten als Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet vom Land an die EU gemeldet worden ist. "Das Gericht hat die Bedeutung der FFH-Gebiete für den Naturschutz heute nochmals herausgestellt. Das ist wichtig, denn die EU-Kommission hat noch nicht abschließend über die FFH-Nominierungen entschieden. Rücksichtslosen Planungen in diesen besonderen Naturgebieten wird durch die Entscheidung ein Riegel vorgeschoben", sagte die BUND-Expertin.
Nach Ansicht des BVerwG ist bisher noch nicht geklärt, ob im Fall der Ortsumgehung zwingende Gründe vorliegen, die eine Ausnahme von der FFH-Richtlinie rechtfertigen könnten. Georg Wilhelm, Vertreter der BUND-Kreisgruppe Hildesheim, wertete es als ein äußerst positives Signal, dass das Bundesverwaltungsgericht sogar in Frage stellt, ob die Ortsumgehung überhaupt gebaut werden kann, wenn die Anforderungen der europäischen FFH-Richtlinie in dem Verfahren korrekt angewendet würden.