BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


24. März 2000

Expo-Parkplatz Kugelfangtrift - Verwaltungsgericht gibt BUND-Antrag statt "Erster Erfolg für den Naturschutz"

Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent

Hannover, 24. März 2000 - Als einen ersten Erfolg für den Naturschutz bezeichnete der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover zum umstrittenen Expo-Parkplatz an der Kugelfangtrift. Um zu verhindern, dass Anfang kommender Woche die geschützte Naturfläche im Norden Hannovers von der Stadt planiert wird, hat das Gericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Umweltschützer wieder hergestellt. Andernfalls würden "vollendete Tatsachen geschaffen, bevor die Kammer über den anhängigen Rechtsschutzantrag in der Sache entscheiden kann", heißt es in der Begründung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts. Der BUND ist optimistisch, dass seine naturschutzrechtlichen Bedenken auch im eigentlichem Verfahren den Ausschlag geben werden und der Expo-Parkplatz nicht gebaut wird.
"Der geplante EXPO-Parkplatz an der Kugelfangtrift ist rechtswidrig und aus Naturschutzsicht unverantwortlich.", erklärte Robert Exner, Sprecher des BUND. Die Parkplatzberechnungen zur Weltausstellung, die im Juni beginnt, seien auf Spitzenbelastungen ausgelegt, die nach den Expo-Prognosen nur an 13 Tagen erreicht werden - die Expo insgesamt dauert 153 Tage. Doch selbst zu diesen Spitzenzeiten wären in der Region noch 10.000 überschüssige Parkplätze vorhanden. Auf die 2.500 Parkplätze an der Kugelfangtrift könnte man deshalb getrost verzichten. "Wir sind gespannt wie die Expo-GmbH, die das Gericht jetzt hinzugeladen hat, reagieren wird. Vielleicht versuchen die Expo-Macher, den Parkplatz auf der geschützten Kugelfangtrift ja als besonders gelungenes Beispiel für das Motto "Mensch-Natur-Technik" zu verkaufen", so BUND-Sprecher Exner.


Quelle: http://archiv.bund-niedersachsen.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/browse/75/artikel/expo-parkplatz-kugelfangtrift-verwaltungsgericht-gibt-bund-antrag-statt-erster-erfolg-fuer-den-na/