21. März 2002
Behördliches Possenspiel um Spülfeld bei Ihrhove
Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent
Hannover, 21. März 2002 - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Niedersachsen wundert sich über Ungereimtheiten der Bezirksregierung Weser-Ems im Zusammenhang mit der Genehmigung eines Spülfeldes im Landkreis Leer. Zunächst teilte die Behörde öffentlich die Einwände des Umweltverbandes, dass der Landkreis die Schlickdeponie offenbar auf einer falschen Rechtsgrundlage genehmigt habe, nämlich nach Baurecht und nicht wie erforderlich nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Jetzt erhielt der BUND von der Bezirksregierung allerdings die Ablehnung seines Widerspruchs.
"Alle wissen, dass formell rechtswidrig genehmigt und falsche Verfahrensvorschriften angewandt wurden, dass notwendige Umweltuntersuchungen entgegen europäischen Vorgaben unterblieben sind, aber trotzdem wird die Genehmigung nicht aufgehoben", empört sich Vera Konermann, Naturschutzexpertin beim BUND. In der Ablehnung des BUND-Widerspruchs gehe die Bezirksregierung nicht auf inhaltliche Punkte ein, sondern beschränke sich darauf, dass der Naturschutzverband in diesem Fall nicht befugt sei, die Einhaltung von Verfahrens- und Formvorschriften auf dem Rechtswege überprüfen lassen.
"Die Abfuhr durch die Bezirksregierung ist schon sehr verwunderlich, denn schließlich hat sie dafür zu sorgen, dass Recht und Gesetz eingehalten werden", erklärte die BUND-Expertin. Der Umweltverband plant jetzt ein Beschwerdeverfahren bei der Europäischen Kommission wegen unterlassener Umweltverträglichkeitsprüfung.
Um zukünftig Fehlplanungen zu vermeiden, sei ein Managementkonzept für das Schlickproblem an der Ems dringend erforderlich. Dabei müsse das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) endlich Zahlen präsentieren, wie viel Schlick in den kommenden Jahren anfällt. "Alles andere ist Flickschusterei", so die BUND-Sprecherin.
Der Landkreis Leer hatte im September letzten Jahres einen Antrag des WSA Emden zur Aufspülung von 490.000 Kubikmetern Emsschlick auf einer Fläche von 15,5 Hektar im Irhover Hammrich nach Baurecht genehmigt. Dagegen hatte der BUND im Oktober Widerspruch bei der Bezirksregierung eingelegt, denn die geplanten drei bis vier Meter hohen Spülwälle überragen die landschaftsprägenden Wallhecken und stellen eine erhebliche Beeinträchtigung von Natur und Landschaft nach Naturschutzrecht dar. Eine solche Schlickdeponie hätte nach aktueller Gesetzeslage nur mit Planfeststellungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfung beurteilt werden dürfen.