22. Oktober 2003

Änderung Niedersächsisches Naturschutzgesetz - BUND: "Ersatzgeld darf nicht zum Ablasshandel werden"

Hannover - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisierte die geplante Einführung von so genannte Kompensationszahlungen für Eingriffe in Natur und Landschaft. "Im Gegensatz zu anderen Bundesländern und zum Bundesnaturschutzgesetz soll in Niedersachsen nicht mehr versucht werden, Eingriffe vorrangig auszugleichen, sondern hier wird gleich die Geldlösung angeboten", bemängelte Dr. Marita Wudtke, naturschutzpolitische Sprecherin des BUND. Diese Möglichkeit sieht ein Entwurf der CDU-FDP-Landtagsfraktionen zur Änderung des niedersächsischen Naturschutzgesetzes vor, der heute im Umweltausschuss diskutiert wird. "Für uns kommen Geldzahlungen nur dann in Frage, wenn weder Ausgleich-, noch Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden können."Tritt die Gesetzesänderung wie geplant ab Januar 2004 in Kraft, kann für naturbeeinträchtigende oder zerstörende Vorhaben ersatzweise Geld gezahlt werden. "Dadurch wird dem Freikaufen Vorschub geleistet und das geltende Verursacherprinzip aufgeweicht", so die BUND-Vertreterin weiter. Bislang mussten die Träger solcher Vorhaben mit konkreten Maßnahmen die Belastungen für die Natur ausgleichen oder ersetzen.Zudem seien die Aussagen über die Höhe und den Zeitpunkt der Zahlungen in dem Gesetzentwurf von CDU und FDP zu vage: "Bereits bei der Gestattung des Eingriffs, durch die zuständigen Behörden, muss die Ersatzgeldsumme genau festgelegt werden. Sie muss sich danach richten, was das Vorhaben in der Natur tatsächlich anrichtet", verlangt Wudtke.Der Gesetzentwurf sieht vor, dass maximal sieben Prozent der Investitionskosten als Kompensation zu zahlen sind. "Das ist vollkommen unzureichend, wie das Beispiel Bodenabbau zeigt", so die BUND-Expertin. Bodenabbauvorhaben hätten erhebliche Umweltauswirkungen, die Investitionskosten seien aber vergleichsweise gering: "Da geht es nur um ein paar Bagger und andere Maschinen. Viel mehr Geld wird für den Flächenerwerb ausgegeben", erläuterte Wudtke. Der BUND verlangt deshalb im Gegensatz zu CDU und FDP, diese Größe bei der Bemessung der Ersatzgeldzahlungen mit zu berücksichtigen.Zustimmung vom BUND findet hingegen die Überlegung, das Geld zweckgebunden den Kommunen und Landkreisen zur Verfügung zu stellen. "Dort müssen Maßnahmen zur Verbesserung der Natursituation abgestimmt mit bestehenden Fachplänen und mit engem Bezug zum jeweiligen Eingriff durchgeführt werden", fordert die BUND-Expertin. Über die Verwendung der Gelder möchte der Umweltverband mitentscheiden.Skeptisch sieht der Umweltverband den Vorschlag der CDU und FDP-Landtagsfraktionen, Ersatzgelder für Vorhaben im Wattenmeer oder der zwölf Meilenzone direkt an des Umweltministerium zu zahlen: "Die Eile mit dem dieses Gesetz verabschiedet werden soll, lässt vermuten, dass das Land von den geplanten Windparks vor der Küste profitieren möchte", vermutet Wudtke. Zumal die Investitionskosten bei diesen Vorhaben sehr hoch seien. Der BUND möchte hingegen, dass die Ersatzgelder aus solchen Projekten in regional eingebundene Naturschutzstiftungen fließen.




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