28. September 2012
Ortsumgehung B 3 Celle vorläufig gestoppt - 3. Bauabschnitt darf zunächst nicht begonnen werden
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat heute beschlossen, dass mit dem mittleren Bauabschnitt der Ortsumgehung Celle, der Allerquerung zunächst nicht begonnen werden darf.
Der BUND klagt gegen das Straßenbauvorhaben, weil nach seiner Überzeugung schwerwiegende Beeinträchtigungen mehrerer NATURA-2000-Gebiete und EU-rechtlich geschützter Arten bei der Planung nicht richtig berücksichtigt worden sind. Betroffen von diesem Bauabschnitt sind gleich zwei wertvolle Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) an der Aller, der Lutter, Lachte und der Aschau.
Das Gericht hat nach Prüfung der Planfeststellungunterlagen erhebliche Zweifel, ob die Vorschriften zum Schutz von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen nach europäischem Naturschutzrecht bei der Planung angemessen berücksichtigt worden sind. Zu den Beeinträchtigungen zählen u. a. Stickstoffeinträge durch den Straßenbetrieb auf FFH-Lebensräume, zu deren Erhaltung die Bundesrepublik verpflichtet ist. Erhalten werden können diese Lebensräume nur, wenn die Stickstoffbelastung innerhalb enger Grenzwerte bleibt. Diese Grenzwerte sind jedoch schon überschritten. Bei Realisierung der Straße würde das noch verschlimmert. Dies ist nach EU-Recht verboten.
Der BUND wendet sich schon seit Ende der 1990er Jahre gegen die Ortsumgehung Celle und hat sich an allen Verfahren konstruktiv beteiligt. Der erste Bauabschnitt südlich von Celle war vom Naturschutzverband erfolglos beklagt worden. „Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass die Ortsumgehung Celle nicht gebaut werden darf, auch nicht der erste und zweite Bauabschnitt, weil die Beeinträchtigung wertvollster Lebensräume bei der Allerquerung nicht zu vermeiden sind und der Straßenbau dann nicht genehmigt werden darf“, so Dr. Stefan Ott, stellv. Geschäftsführer. „Die Straßenbauverwaltung setzt sich seit Jahren über diese Bedenken hinweg, nun hat das OVG ein Zeichen gesetzt, dass der Naturschutz und das Naturschutzrecht ernst genommen werden muss“.
Rückfragen zum Thema:
Dr. Stefan Ott
Stellv. Geschäftsführer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BUND Landesverband Niedersachsen
Tel. (0511) 965 69 – 13
E-Mail: stefan.ott@nds.bund.net
Internet: www.bund-niedersachsen.de
Pressemitteilung zum Download (PDF-Format, ca. 40 KB)