3. Juli 2009
Umweltverbände machen Verfahrensfehler beim Bebauungsplan für das Kohlekraftwerk Dörpen geltend
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutsche Umwelthilfe (DUH)
Die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) haben festgestellt, dass das Verfahren unter einem formalen Fehler leidet. Nach Ansicht der Verbände, die sich von dem Berliner Fachanwalt Peter Kremer vertreten lassen, müssen die Unterlagen für den Bebauungsplan deutlich länger als bisher geplant ausgelegt werden. Dies liege an der Komplexität der Unterlagen und daran, dass das Gesetz eine Auslegung für nur einen Monat ausdrücklich als Mindestfrist sieht, die bei komplizierten Unterlagen deutlich verlängert werden müsse.
Die Verbände haben die Gemeinde Dörpen daher in einem Schreiben über das Anwaltsbüro aufgefordert, die Auslegung für einen Monat zu verlängern.
Für den Fall, dass die Gemeinde dieser Aufforderung nicht nachkommt, geht sie nach Ansicht von DUH und BUND ein erhebliches Haftungsrisiko ein. Denn es ist sehr sicher davon auszugehen, dass der Bebauungsplan bzw. - für den Fall der Genehmigung - das Kraftwerk gerichtlich überprüft werden. Sollte sich dann herausstellen, dass der Bebauungsplan wegen des geltend gemachten Auslegungsfehlers falsch ist, haftet die Gemeinde für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere dann, wenn bereits Investitionen getätigt wurden. Die Verbände appellieren daher an die Gemeinde, dieses Haftungsrisiko auch vor dem Hintergrund ihrer Verantwortung für den Steuerzahler nicht einzugehen, sondern die Auslegung entsprechend zu verlängern.
Pressemitteilung zum Download (PDF-Format, ca. 30 KB)