24. Januar 2005
Umweltverbände fordern zukunftsfähiges Hafenkonzept
Bremen, 24. Januar 2005 - Aus Anlass der 4. Nationalen Maritimen Konferenz am 24./25. Januar 2005 in Bremen fordern die Natur- und Umweltschutzverbände in einem gemeinsamen Positionspapier einen Kurswechsel in der Hafenpolitik:
Das geplante Seehafenkonzept der Bundesregierung muss gemeinsam von Bundesumweltministerium und Bundesverkehrsministerium unter Beteiligung der Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit erarbeitet werden und den Anforderungen der Nachhaltigkeit Rechnung tragen. Im Gegensatz zur bisherigen Hafenpolitik muss es neben wirtschaftlichen und sozialen Belangen auch dem Natur- und Umweltschutz gerecht werden. Dabei sind aus Sicht der Umweltverbände zumindest folgende Eckpunkte zu beachten:
* Die ökologische Situation von Elbe, Weser und Ems darf nicht durch weitere Flussvertiefungen verschlechtert werden. Dabei sind die Vorgaben des europäischen Naturschutz- und Umweltrechts konsequent anzuwenden.
* Wertvolle und geschützte Lebensräume im Fluss- und Uferbereich wie Flachwasserzonen und Auwälder sowie geschützte Arten dürfen durch Flussausbaumaßnahmen nicht direkt oder indirekt beeinträchtigt werden.
* Die Auslastung der bestehenden Hafenanlagen und die Zusammenarbeit der Hafenstandorte können und müssen wesentlich verbessert werden, bevor durch staatliche Förderung neue Infrastruktur oder Umschlagskapazitäten geschaffen werden. Sofern ein Tiefwasserhafen an der deutschen Nordseeküste volkswirtschaftlich erforderlich sein sollte, ist nur ein Hafenstandort bzw. seine seeseitige Zufahrt auf das unbedingt notwendige Maß auszubauen.
* Der Ausbau der Hinterlandanbindung der Häfen muss auf das zwingend Notwendige begrenzt werden sowie natur- und umweltschonend erfolgen. Umweltverträgliche Verkehrsträger sind zu bevorzugen, Biotopzerschneidungen durch neue Trassen zu vermeiden.
* Überkommene Rahmenbedingungen wie die Länderhoheit in der Hafenplanung und der Staatsvertrag von 1922 über die seeseitigen Hafenzufahrten, die zur heutigen Konkurrenz der Hafenstandorte um öffentliche Mittel geführt haben, müssen ohne Tabus hinterfragt werden.
* Auf nationaler und europäischer Ebene müssen direkte und indirekte Subventionen für die Hafenwirtschaft offen gelegt und abgebaut werden, um das Kostendeckungs- und Verursacherprinzip konsequent anwenden zu können.
* Bund und Länder dürfen bis zur Fertigstellung des Hafenkonzeptes keine politischen Entscheidungen und behördlichen Genehmigungen für Hafen- und Flussausbauprojekte erteilen, damit die Ergebnisse berücksichtigt werden können.
* Künftig dürfen keine Projekte durch Bund und Länder finanziert oder gefördert werden, die nicht den Anforderungen eines nachhaltigen Hafenkonzeptes gerecht werden.

Zusätzliche Informationen:
Das Positionspapier können Sie sich hier herunterladen.
