29. Dezember 2011
Transport von Luftfrachtsendungen ab Flughafen Langenhagen - über die Straße - Wird mit dem geplanten Frachtzentrum ACT die Rechtslage unterlaufen?
Der BUND Landesverband Niedersachsen e.V. hat sich zwischen den Jahren mit einem offenen Brief an den Bürgermeister und die Ratsfraktionen/-gruppen der Stadt Langenhagen mit der Bitte um Aufklärung eines widersprüchlichen Sachverhaltes gewandt.
Nach den aktuellen Planungen sollen im westlichen Erweiterungsbereich des Flughafens Langenhagen in dem zur Zeit im Bau befindlichen Frachtzentrum Air Cargo Terminal (ACT) hauptsächlich Luftfrachtsendungen zusammengestellt und dann über die Autobahnen zu Luftfrachtzentren, wie z.B. Frankfurt, transportiert werden.
Der Planfeststellungsbeschluss „zum Ausbau Westbereich des Verkehrsflughafens Langenhagen“ aus dem Jahre 1999 hat allerdings für die Fläche, auf dem das ACT entsteht, ganz konkrete Bestimmungen festgesetzt. So ist für diesen Bebauungsbereich (Sondergebiet) explizit „geflogene Fracht vom und zum Flughafen Hannover (Luftfrachtzentrum)“ im Planfeststellungsbeschluss festgelegt worden. Ein Transport vom ACT aus über die Straße ist damit ausgeschlossen.
Der BUND erwartet von der Stadt Langenhagen Aussagen dazu, wie diese mit dem offensichtlichen Widerspruch der betrieblichen Nutzung, soweit diese bisher öffentlich bekannt geworden ist, umgehen will.
Investor des voraussichtlich im Frühjahr nächsten Jahres eröffneten ca. 20.000 m² großen Logistikterminals ist die Firma Dietz AG aus Bensheim, die auch bereits am Flughafen Frankfurt Frachtgutbereiche (Cargo) errichtet hat.
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