8. Juli 2003
Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven zerstört wichtiges Schutzgebiet für Vögel - EU nimmt Beschwerde der Umweltverbände an
Hannover/Bremen - Beim geplanten JadeWeserPort in Wilhelmshaven geht die Europäische Kommission jetzt einer Beschwerde der Umweltverbände LBU, BUND, AKN und WWF nach. Als Baugebiet für den Tiefwasserhafen ist der Voslapper Groden vorgesehen, der nach Ansicht der Verbände als EU-Vogelschutzgebiet gemeldet werden müsste. "Die Annahme unserer Beschwerde lässt hoffen, dass die Kommission die Landesregierung nun drängt, das Gebiet mit Rohrdommeln, Blaukehlchen und weiteren bedrohten Vogelarten unter den Schutz der EU zu stellen", erklärte eine Sprecherin der Verbände. Die Bedeutung des Gebietes für den internationalen Naturschutz sei so groß, dass ein Tiefwasserhafen an dieser Stelle nicht in Betracht käme.Wiederholt hatten die Umweltorganisationen die Niedersächsische Landesregierung aufgefordert, das rund 800 Hektar große Gebiet in Wilhelmshaven als EU-Vogelschutzgebiet der Kommission zu melden und dauerhaft zu schützen. Das Zögern Niedersachsens erklären sich die Organisationen damit, dass ein EU-Vogelschutzgebiet die Pläne für den JadeWeserPort stören würde."Das Land riskiert mit seiner Untätigkeit, hohe Strafgelder", warnte die Verbändesprecherin. Die EU habe bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da die EU-Vogelschutzrichtlinie hier zu Lande nur unzureichend umgesetzt werde. In ihrem letzten Schreiben an die Bundesregierung vom April 2003 habe die EU den Voslapper Groden ausdrücklich als auszuweisendes Gebiet genannt. "Wenn die zuständigen Bundesländer ihre potenziellen Gebiete nicht vollständig melden und den EU-Naturschutzregelungen entsprechen, sind hohe Bußgeldforderungen auch in Niedersachsen zu erwarten", so die Sprecherin. Um dem zu vor zu kommen, forderten die Umweltorganisationen die Landesregierung erneut auf, den Voslapper Groden als EU-Vogelschutzgebiet zu melden.

Zusätzliche Informationen
Den genauen Text der Verbändebeschwerde bei der EU-Kommission können Sie sich hier herunterladen.