BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


19. November 2002

Staatskanzlei plant Einschränkung öffentlicher Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte - "Rückfall in den Frühkapitalismus"

Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent

Hannover, 19. November 2002 - "Demokratische Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte bei Planverfahren einzuschränken, um die Wirtschaft anzukurbeln, ist ein Rückfall in einen hemdsärmeligen Frühkapitalismus", erklärte Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler, Geschäftsführer des BUND. Der Umweltverband erteilte den Plänen der niedersächsischen Staatskanzlei, den Rechtsschutz bei Planungsverfahren einzuschränken, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange "abzuschichten", die Mitwirkungsmöglichkeiten der anerkannten Umweltverbände herunterzuschrauben und vielen andern Vorschlägen, die jetzt im Detail bekannt wurden, eine klare Absage. "Es spricht nichts dagegen, wenn Genehmigungsverfahren durch den Abbau bürokratischer Hürden beschleunigt werden sollen und über die Effizienz ordnungsrechtlicher Regelungen nachgedacht wird. Aber die Qualität der Umweltaufsicht einzuschränken, ist der falsche Ansatz für eine moderne Wirtschaftspolitik", so BUND-Geschäftsführer Bodenstein-Dresler.
Die 47 Vorschläge hatte die Staatskanzlei ausschließlich mit Wirtschafts- und Industrievertretern zusammen erarbeitet: "Von Bürgerbeteiligung, von der die Landesregierung sonst so gerne spricht, kann bei dieser einseitigen Zusammensetzung keine Rede sein", kritisierte der BUND-Geschäftsführer. Weder der Städte- und Gemeindebund, der Landkreistag, die Gewerkschaften oder die Umweltverbände seien miteinbezogen worden, obwohl viele Vorschläge die Arbeit und Ziele dieser Gruppen berührten.
Genehmigungsverzögerungen hätten sich in der Vergangenheit meist dort ergeben, wo Antragsunterlagen fehlerhaft oder unvollständig waren oder Genehmigungen gegen geltendes Recht verstoßen haben. "Hier verkennen viele der Vorschläge Ursache und Wirkung", so Bodenstein-Dresler. Die Beteiligung der anerkannten Umweltverbände und das Verbandsklagerecht habe insgesamt zu verbesserten Verfahrenstandards und zu mehr Rechtssicherheit in Niedersachsen geführt. "Genehmigungen im Hopplahopp-Verfahren tragen sicherlich nicht dazu bei, diesen hohen Standard zu halten", so der BUND-Geschäftsführer.


Quelle: http://archiv.bund-niedersachsen.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/staatskanzlei-plant-einschraenkung-oeffentlicher-beteiligungs-und-mitwirkungsrechte-rueckfall-in/