BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


25. Oktober 2017

Schluss mit Lärm! BUND erhebt Widerspruch gegen Betrieb auf dem Estering

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Niedersachen, hat Widerspruch gegen die Genehmigungsentscheidung des Landkreises Stade vom 02.06.2017 zum Betrieb auf dem Estering, einer Motorsport-Rennstrecke in Buxtehude, erhoben. Vertreten durch die Rechtsanwälte Klemm & Partner, Hamburg, hat der BUND in einem knapp 90 Seiten umfassenden Widerspruchsschreiben geltend gemacht, dass die dem Automobil Club Niederelbe e.V. (ACN) erteilte Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen an 12 und nichtöffentlichen Veranstaltungen an 40 Tagen rechtswidrig ist. Ausweislich des Widerspruchs liegen zahlreiche erhebliche Verfahrensmängel und Ermittlungsdefizite vor.

Mit seinem Widerspruch macht der BUND u.a. geltend, dass die Naturschutzvereinigungen entgegen gesetzlicher Vorgaben vom Landkreis Stade nicht beteiligt worden sind und in rechtswidriger Weise eine Öffentlichkeitsbeteiligung unterblieben ist. In Bezug auf die Umweltfragen, sei weder eine ordnungsgemäße Vorprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) erfolgt, noch sei die erforderliche Verträglichkeitsprüfung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) durchgeführt worden. Diese sei jedoch zwingend geboten, da der Estering unmittelbar an das europarechtlich geschützte FFH-Gebiet Estetal angrenzt. Das Estetal beheimatet seltene und besonders streng geschützte Arten und einen einzigartigen, schützenswerten Lebensraum. Diesem Gebiet sei im Genehmigungsverfahren jedoch keinerlei Beachtung geschenkt worden. Darüber hinaus befindet sich der Estering im Trinkwasserschutzgebiet für die Region. Auch dies sei nicht hinreichend geprüft und beachtet worden.

„Damit ist dem aktuell geltenden Umwelt- und Naturschutzrecht nicht entsprochen worden und aktuelle Daten über den Zustand und die Schutzbedürftigkeit des Estetals nicht in den Abwägungs- und Entscheidungsprozess nicht im erforderlichen Maß einbezogen worden“, so Heiner Baumgarten, Landesvorsitzender des BUND Niedersachsen. Außerdem führt der Widerspruch aus, dass die erteilte Genehmigung gegen Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes verstoße. Darüber hinaus sei auch die durch die Hansestadt Buxtehude gebilligte Befreiung von den einschränkenden Festsetzungen des Bebauungsplans rechtswidrig. Der geltende Bebauungsplan der Hansestadt Buxtehude bestimmt, dass maximal 12 Veranstaltungen im Jahr auf dem Estering durchgeführt werden dürfen und darüber hinaus aus Lärmschutzgründen keine Nutzung erfolgen darf.

„In eklatanter Weise wird mit der Genehmigungserteilung gegen geltendes Recht verstoßen. Mit dem vom Landkreis Stade durchgeführten Verfahren wurden die gesetzlich geschützten Umweltbelange gänzlich ignoriert. Damit hat der Landkreis Stade kein ordnungsgemäßes Verfahren durchgeführt. Das alles, obwohl sich der BUND aktiv um die Beteiligung am Verfahren bemüht hat. Statt aber die Öffentlichkeit und die Naturschutzvereinigungen an der Entscheidung zu beteiligen, wurden hinter verschlossenen Türen Fakten geschaffen“, so Dr. Stefanie Grünewald von Rechtsanwälte Klemm & Partner, die den BUND in diesem Verfahren vertritt. „Wirtschaftliche Belange und sportliche Begeisterung alleine sind aber keine Rechtfertigung dafür, geltendes Recht zu umgehen.“

Seit Jahrzehnten wird Kritik an der Genehmigungslage des Esterings geübt. Ursprünglich war der Estering nur auf Basis einer Baugenehmigung gestattet worden. Und auch bei der Überführung des Esterings in das geltende Bundesimmissionsschutzrecht hat es zu keinem Zeitpunkt eine Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben. „Der vom ACN gestellte Antrag hätte erstmals seit Jahren eine Chance eröffnet, alle Betroffenen an einen Tisch zu holen und zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Doch statt mit dem BUND und anderen Akteuren gemeinsam ein ordnungsgemäßes Verfahren und eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, hat sich der Landkreis Stade dafür entschieden, die seit Jahrzehnten bestehende unsaubere Rechtlage fortzuführen,“ so Grünewald.

„Der BUND hat sich mit dem begründeten Widerspruch demgegenüber dazu entschieden, auf die Ordnungsmäßigkeit hinzuwirken“, erläutert die Rechtsanwältin. „Für den BUND haben wir deshalb auch ausdrücklich gegenüber dem Landkreis das Angebot unterbreitet, im Rahmen des Widerspruchsverfahrens alle Akteure an einen Tisch zu holen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Das dürfte die letzte Chance für den Landkreis Stade, die Stadt Buxtehude und den ACN sein, ohne gerichtliches Verfahren zu einer für alle Betroffenen sowie Umwelt und Natur verträglichen Lösung zu gelangen. Diese Chance sollte im Interesse aller nicht ungenutzt bleiben.“

Rückfragen zum Thema an:
Heiner Baumgarten
Vorsitzender
BUND Landesverband Niedersachsen
Mobil (0151) 275 075 80
heiner.baumgarten@bund.net

Pressekontakt:
Dr. Tonja Mannstedt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BUND Landesverband Niedersachsen
Tel. (0511) 965 69 - 31
tonja.mannstedt@nds.bund.net

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Quelle: http://archiv.bund-niedersachsen.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/schluss-mit-laerm-bund-erhebt-widerspruch-gegen-betrieb-auf-dem-estering/