6. September 2011
Rechtsgutachten: Länderklausel bietet keine Gewähr gegen CO2-Endlager. Greenpeace und BUND fordern Bundesländer auf, CCS-Gesetz zu stoppen
Gemeinsame Presseerklärung von Greenpeace und BUND
Berlin/Kiel. Entgegen den bisherigen Erwartungen werden Bundesländer CO2-Endlager nicht zuverlässig verhindern können. Die im Gesetz zur Abscheidung und Lagerung von CO2 (CCS-Gesetz) vorgesehene Länderklausel, mit der verschiedene Bundesländer CO2-Lagerstätten auf ihrem Gebiet ausschließen wollen, bietet keine ausreichende Rechtssicherheit für ein Veto einzelner Länder. Zu diesem Schluss kommt ein vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Greenpeace in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten. Die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen wiegen die Bevölkerung in falscher Sicherheit mit der Behauptung, sie könnten CO2-Endlager mit der Länderklausel auf jeden Fall verhindern. Die Umweltorganisationen BUND und Greenpeace fordern die Bundesländer auf, das CCS-Gesetz am 23. September im Bundesrat zu stoppen.
Greenpeace und der BUND lehnen die CCS-Technologie ab, da sie absehbar keinen Beitrag zum Klimaschutz leistet, aber inakzeptable Risiken für die Gesundheit der Menschen und die Umwelt bedeutet.
„Schleswig-Holstein und Niedersachsen wollen im Bundesrat einer Risikotechnik zustimmen, die sie im eigenen Vorgarten selbst nicht ausprobieren wollen", sagt Greenpeace- Energieexpertin Anike Peters. „Offensichtlich trauen beide Länder der Technik nicht über den Weg. Dann aber müssen sie den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen.“ Nach Artikel 4 der europäischen CCS-Richtlinie hätten die EU-Mitgliedstaaten das Recht, „keinerlei Speicherung auf Teilen oder auf der Gesamtheit ihres Hoheitsgebietes zuzulassen". Die Regierung in Österreich macht von diesem Recht bereits Gebrauch und will CO2-Endlager ausschließen.
„Energiekonzerne können Verbote zu einzelnen Lagerstätten jederzeit vor Gericht anfechten", sagt Tina Löffelsend, Energieexpertin des BUND. Doch auch ohne Klagen bietet die Länderklausel keine umfassende Sicherheit. Löffelsend erklärt: „Die Landesregierungen riskieren wider besseren Wissens, dass die Meeresumwelt, Naturschutzgebiete wie das Wattenmeer und sogar küstennahe Grundwasservorkommen gefährdet werden.“ Denn nach jetziger Gesetzeslage können die Bundesländer die Einrichtung von CO2-Lagern unter der Nordsee nicht verhindern, ebenso wenig den Bau von Pipelines quer durchs Land.
Das Rechtsgutachten bestärkt verfassungsrechtliche Zweifel, ob CO2-Lager in einzelnen Bundesländern per Landesgesetz auf Dauer ausgeschlossen werden können. „Nach der jetzigen Fassung des CCS-Gesetzes können CO2-Endlager auf Landesgebiet faktisch nur für die nächsten sechs Jahre ausgeschlossen werden", sagt Roda Verheyen, Rechtsanwältin und Verfasserin des Gutachtens. Nach der Revision des Gesetzes im Jahr 2017 ist der Einstieg in die unbeschränkte Anwendung erneut möglich.
Das Rechtsgutachten zur Länderklausel im CCS-Gesetz finden Sie als pdf zum Download im Internet unter:
http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/klima_und_energie/20110906_klima_rechtsgutachten_laenderklausel_ccs_gesetz.pdf
Eine Zusammenfassung des Gutachtens als pdf zum Download unter:
http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/klima_und_energie/20110906_klima_kurzversion_rechtsgutachten_laenderklausel_ccs_gesetz.pdf
Rückfragen zum Thema:
Tina Löffelsend, BUND-Energieexpertin, Tel. 0176 - 20 06 70 99
Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030 - 275 86 - 425 / -489
Anike Peters (Greenpeace), Tel. 0171 - 878 08 39
Mehr Informationen unter www.bund.net und www.greenpeace.de
Pressemitteilung zum Download (PDF-Format, ca. 250 KB)