27. März 2007
Naturschutzverbände kritisieren Novelle des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes: Bürgerschaftliches Engagement wird stark eingeschränkt - zum Nachteil von Natur und Landschaft
Hannover - Derzeit befindet sich die Novellierung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes in der öffentlichen Anhörung. Die gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände kritisieren u.a. die im Gesetzentwurf vorgesehene massive Einschränkung der Beteiligung und die drastische Verkürzung der Bearbeitungsfristen. Sie sehen in dem Entwurf eine erhebliche Verschlechterung für das auf Natur und Landschaft gerichtete bürgerschaftliche Engagement. Die geplanten Regelungen stehen im krassen Widerspruch zu den erklärten Absichten der EU und den Verlautbarungen der Landesregierung, das Ehrenamt zu stärken.
Betroffen sind vor allem die zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, die sich mit großer Motivation und hohem persönlichen Einsatz für Natur und Landschaft in Niedersachsen einsetzen - organisiert unter dem Dach der niedersächsischen Landesverbände von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutscher Gebirgs- und Wandervereine, Landesjägerschaft (LJN), Landessportfischerverband (LSFV), Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU), Naturschutzbund Deutschland (NABU), Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) sowie von der Aktion Fischotterschutz, der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH), dem Naturschutzverband Niedersachsen e.V. (NVN), dem Niedersächsischen Heimatbund (NHB) und dem Verein Naturschutzpark (VNP).
Für zahlreiche Eingriffe in den Naturhaushalt soll die über Jahre bewährte Beteiligung wegfallen, besonders betroffen: lokal begrenzte Vorhaben, bei denen die Ortskenntnis und der Sachverstand der Ehrenamtlichen bisher wirkungsvoll zur Geltung kommt. Noch nicht einmal bei Bauvorhaben in Landschaftsschutzgebieten oder bei der Beseitigung von Naturdenkmalen ist, wie bisher, eine Beteiligung in jedem Fall vorgesehen.
Bei den verbleibenden Fällen soll eine weitere Hürde aufgestellt werden: die Halbierung der Bearbeitungsfristen. Während die Behörden weiter arbeiten können wie bisher, sollen die Ehrenamtlichen ihre Aufgaben zukünftig doppelt so schnell erledigen - natürlich in ihrer Freizeit. Damit wird ein wesentliches Ziel des Gesetzentwurfes, nämlich die Verfahrensbeschleunigung, allein auf engagierte Bürgerinnen und Bürger abgewälzt. Eine solche Regelung wird den speziellen Belastungen des Ehrenamtes in keiner Weise gerecht. Frustration und Rückzug sind vorprogrammiert.
Eine deutliche Beschleunigung wurde bereits im Jahre 1999 mit einer freiwilligen Rahmenvereinbarung zwischen den Naturschutzverbänden und den Landkreisen und Städten erreicht. Diese schließt sogenannte Bagatellfälle bereits jetzt aus der Beteiligung aus. Eine noch weiter gehende Beschneidung der Beteiligungsmöglichkeiten lehnen die Verbände ab.
Rückfragen beantworten Ihnen:
Dr. Marita Wudtke, BUND Niedersachsen, Tel.: 0511/96569-18
Friedrich Gregorius, SDW Niedersachsen, Tel.: 0511/36 35 90