BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


8. November 2001

Licht und Schatten prägen den Gesetzentwurf zum Biosphärenreservat - BUND und NABU sehen noch erhebliche Mängel für den Naturschutz

Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent

Hannover, 08. November 2001 - Die niedersächsischen Landesverbände von NABU und BUND sehen in dem Gesetzentwurf zum Biosphärenreservat `Niedersächsisches Elbetal` gute Chancen für den Naturschutz in der Region und fordern den Gesetzgeber auf, auch die Bereiche Jagd und Fischerei naturschutzfachlich auszurichten. "Licht und Schatten prägen den Entwurf", so das Fazit von NABU und BUND bei der Anhörung zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion.
"Mit dem Gesetzentwurf wird ein zweijähriges Vakuum für den Naturschutz an der Elbe beendet. BUND und NABU begrüßen daher diese Initiative der SPD-Fraktion. Es ist ein erster Schritt und die Diskussion ist damit eröffnet. Zur Namensgebung schlagen wir vor, abgeleitet aus der UNESCO Bezeichnung, den Begriff `Biosphärenreservat Elbe - Niedersachsen` zu wählen," erklärte Dr. Marita Wudtke, naturschutzpolitische Sprecherin des BUND.
"Für die Region handelt es sich um eine zweite Chance, die genutzt werden muss, weil es eine Dritte nicht geben wird. Nach dem Naturschutzgesetz gibt es für Großschutzgebiete zwei Schutzkategorien, den Nationalpark und das Biosphärenreservat. Das Elbetal kann in der Regionalentwicklung noch von einem Biosphärenreservat profitieren, wenn in dem Biosphärenreservatsgesetz Ökologie und Ökonomie ausgewogen berücksichtigt werden," betonte Dr. Andreas Lindemann, NABU Naturschutzreferent.
Die Beanspruchung von Landschaft und Natur durch Landwirtschaft, Tourismus, Jagd und Angelsport muss im Biosphärenreservat Modellcharakter bekommen, fordern NABU und BUND. Jede der Nutzungen muss ihren Beitrag zum schonenden Umgang mit den Naturgütern leisten. Nachholbedarf liegt beim Angeln für den Schutz der Kleinstgewässer vor, denn Gewässer, die im Gebietsteil C liegen und damit besondere Naturschutzbedeutung besitzen, sollten erst ab 1.000 Quadratmeter Fläche zum Angeln freigege-ben werden. Erhebliche Verbesserungen müssen zur Jagd auf Wasserfederwild er-zielt werden. Das Elbetal ist ein Gebiet von internationaler Bedeutung für den Vogelzug. Daher muss am Stromband zwischen den Deichen und an den wichtigsten Nebengewässern die Jagd ruhen. Für die Region müssen zudem die wirtschaftlichen Chancen im Tourismus, die sich aus dem beeindruckenden Schauspiel des Vogelzuges und seinem Naturerlebnis ergeben, für eine nachhaltige Regionalentwicklung genutzt werden. Dazu ist eine hauptamtliche Naturwacht einzurichten.
In dem vorgelegten Gesetzentwurf werden Flächen, die die Qualität eines Natur-schutzgebietes erfüllen, als Gebietsteil C mit 20.120 Hektar von insgesamt 56.760 Hektar erfasst. Diese Fläche stellt die für den Naturschutz wichtigsten Bereiche unter Schutz und ist nach Ansicht von NABU und BUND in ihrem Zuschnitt richtig gewählt. Im Gesetzgebungsverfahren ist es für die Qualität des Biosphärenreservates von großer Bedeutung, dass diese Flächengröße erhalten bleibt. Mit dem Gesetzentwurf wird nämlich nunmehr auch die Vogelschutzrichtlinie in der Region umgesetzt. Die Biosphärenreservatverwaltung vor Ort muss daher alle Bereiche einheitlich hin zu einer Modellregion Elbe entwickeln können.
Der Gesetzentwurf wurde von der Regierungsfraktion neu vorgelegt, weil nach der Aufhebung des Nationalparks Elbtalaue 1999 im Elbetal der Schutz der besonders wertvollen Naturflächen nicht geregelt war.


Quelle: http://archiv.bund-niedersachsen.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/licht-und-schatten-praegen-den-gesetzentwurf-zum-biosphaerenreservat-bund-und-nabu-sehen-noch-erhe/