13. September 2001
Klageverfahren Emssperrwerk - BUND beantragt Berufungszulassung vor dem Oberverwaltungsgericht
Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent
Hannover, 13. September 2001 - Im Klageverfahren gegen das Emssperrwerk reichte heute der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) weitere Unterlagen zu seinem Antrag auf Berufungszulassung vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg nach. Der 150seitige Zulassungsantrag stützt sich vor allem auf rechtliche Schwierigkeiten bei der Anwendung europäischer Naturschutzrichtlinien, die sich aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom Mai dieses Jahres ergeben haben. Den größten Widerspruch zur geltenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sehen die Umweltschützer darin, dass das Verwaltungsgericht nach wie vor keine erhebliche Beeinträchtigung des EU-Vogelschutzgebietes anerkennt, obwohl das Emssperrwerk diese ökologisch wertvolle Fläche im Nendorper Deichvorland überbaut und durchschneidet. Finanziell und fachlich unterstützt wird der BUND bei diesem Klageverfahren von verschiedenen niederländischen und deutschen Umweltverbänden.