21. September 2012
Erweiterung des Kalkabbaus im Wesertal für rechtswidrig erklärt - Verwaltungsgericht Hannover gibt Klage des BUND Niedersachen statt und hebt den Genehmigungsbescheid auf
Das malerische Wesertal im Weserbergland erfreut das Auge von Wanderern und Radfahrern und bietet seltenen Tier und Pflanzenarten einen wertvollen Lebensraum. Doch inmitten dieser herrlichen Umgebung klafft mit dem Kalkbergwerk Hehlen eine tiefe Wunde in der Landschaft. Diese Wunde sollte nach einer Entscheidung im Jahr 2009 noch weiter aufgerissen werden, damals erfolgte durch das Gewerbeaufsichtsamt Hannover die emissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung des Kalkbergwerks. Mit der Abbauerweiterung wurde die Zerstörung des Bergkammes zwischen dem Wesertal und dem Sievershagener Tal freigegeben, so dass die Landschaftszerstörung noch viel weiträumiger sichtbar geworden wäre.
Der BUND Niedersachsen klagte gegen diese Genehmigung, da nach seiner Überzeugung das im Erweiterungs- und Abbaubereich vorhandene faktische Vogelschutzgebiet bei der Genehmigungserteilung zu Unrecht ignoriert wurde und hierdurch Naturschutzziele der Europäischen Union, insbesondere geeignete Brutplätze für den durch das Vogelschutzgebiet geschützten Uhu, gefährdet waren. Die Störungen des Vogelschutzgebietes durch den Abbaubetrieb waren nicht geprüft worden und eine angemessene Kompensation für den großräumigen Eingriff in Natur und Landschaft im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sah der Genehmigungsbescheid nicht vor.
Das erste einstweilige Rechtsschutzverfahren im Jahr 2009 scheiterte, weil das Verwaltungsgericht Hannover damals eine Klagebefugnis auf der Grundlage des Umweltrechtsbehelfsgesetzes verneinte. Diese Auffassung wurde zwar vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Beschwerdeverfahren 2010 nicht bestätigt, der Antrag wurde dort jedoch aus inhaltlichen Gründen abgelehnt. Nun bestätigte das Verwaltungsgericht Hannover im Hauptsacheverfahren sowohl die Klagbefugnis als auch die inhaltlichen rechtlichen Beanstandungen der Klage des BUND und hob die angegriffene Genehmigung auf. Die Aufhebung erfolgte sowohl wegen Verstößen gegen die Vorschriften für europäische Vogelschutzgebiete als auch wegen der nicht hinreichenden Beachtung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Hinsichtlich der Klagebefugnis wurde ausdrücklich klargestellt, dass die Umweltverbände auf der Grundlage des Umweltrechtsbehelfsgesetzes sämtliche Verstöße gegen internationale, europäische und nationale Umweltvorschriften rügen können.
Carl Wilhelm-Bodenstein, Geschäftsführer des BUND Landesverbandes Niedersachsen begrüßt die Entscheidung des Gerichtes. „Das Urteil ist ein großer Erfolg für den Naturschutz und für die Menschen im Wesertal, die auch von der Schönheit ihrer Landschaft leben“ so Bodenstein-Dresler. „Der BUND Niedersachsen wird sich auch weiterhin als Anwalt der Natur engagieren, um zukünftigen Generationen ein lebenswertes Niedersachsen zu sichern.“
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