BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


21. November 2000

BUND und NABU kritisieren geplantes Regions-Gesetz - "Naturschutzregelungen fachfremd!"

Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent

Hannover, 21. November 2000 - Die niedersächsischen Landesverbände von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND und Naturschutzbund NABU kritisierten heute bei der Anhörung vor dem Ausschuss für innere Verwaltung den Landesentwurf für das Gesetz über die Region Hannover.
"Die mit diesem Gesetz vorgeschlagenen Kompetenzverlagerungen werden zu einem fachfremden und qualitätsmindernden Naturschutz führen. Das Modell Region Hannover dann womöglich auch noch in anderen Landesteilen, wie Braunschweig, Bremen-Unterweser, Ostfriesland umsetzen zu wollen, macht in Niedersachsen den Naturschutz chancenlos", erklärte eine Verbändesprecherin.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Zuständigkeiten für die Naturschutzgebiete von der Bezirksregierung auf den neuen "Superlandkreis" Region Hannover zu übertragen. Diese wäre damit auch für die unter europäischem Schutz stehenden Gebiete zuständig. BUND und NABU kritisieren, dass nun eine kommunale Behörde für die Bewahrung der wertvollsten Landschaftsteile zuständig sein soll: "So versucht die Landesregierung sich aus der Verantwortung für das Tafelsilber unserer Landschaften zu stehlen und gefährdet den Aufbau des europäischen Schutzgebietssystems." Nach Ansicht von BUND und NABU darf es keine Verlagerung nach unten geben, da die Bezirksregierung für die wichtigsten staatlichen Aufgaben, wie den Naturschutz, eine notwendige Bündelungsfunktion erfüllt. Sie verhindert, dass sich kommunale Partikularinteressen gegenüber naturschutzfachlichen Erfordernissen durchsetzen können.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene mögliche nachträgliche Steuerung von kommunalen Entscheidungen über die Fach- und Rechtsaufsicht der Bezirksregierung sei ein untaugliches Instrument. Sie greife erst dann, wenn "das Kind in den Brunnen gefallen sei". Andere Bundesländer, wie Rheinland-Pfalz, hätten dies bereits erkannt und diesen vermeintlichen Fortschritt in ihrer Kommunalreform wieder aufgehoben, erklärte eine Verbändesprecherin.
Gravierend ist nach Meinung von BUND und NABU auch die von der Landesregierung vorgesehene Verlagerung von Kompetenzen an die regionsangehörigen Gemeinden. Vor allem der Biotopschutz nach den Paragraphen 27, 28 a und b Niedersächsisches Naturschutzgesetzes sollte nicht an die Gemeinden gegeben werden, da es in der Praxis vielfach die Gemeinden selbst sind, die bei der Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten oder auch bei Golfplätzen geschützte Biotope beseitigen lassen wollen.


Quelle: http://archiv.bund-niedersachsen.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/bund-und-nabu-kritisieren-geplantes-regions-gesetz-naturschutzregelungen-fachfremd/