1. Juli 2009
Betriebserlaubnisverlängerung und Nachtflugerlaubnis für den Flughafen Hannover-Langenhagen ?
Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium ist gefordert, in Verantwortung nicht allein für wirtschaftliche Erwägungen, sondern auch für die vom Lärm des Flugbetriebs betroffenen Bürger der Region und deren Recht auf gesundheitliche Unversehrtheit neue Rahmenbedingungen für den Betrieb zu setzen.
Die Stadt Langenhagen zählt zu den am stärksten lärmbelasteten Städten Niedersachsens. Eine der großen Lärmquellen ist der Flugbetrieb des Flughafens Hannover-Langenhagen.
Die Nachtflugerlaubnis des Flughafens Hannover-Langenhagen ist deutschlandweit einzigartig. Einzigartig ist damit auch die Belastung für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner. Viele umliegende Gemeinden wie Langenhagen, Isernhagen, Garbsen lehnen deshalb eine weitere ungezügelte Nachtflugerlaubnis, wie sie bisher nur geringfügig eingeschränkt auf Spezialmaschinen (Chapter 4) besteht, für den Flughafen Langenhagen ab und haben entsprechende Beschlüsse gefasst.
Zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Neuere medizinische Erkenntnisse zeigen den eindeutigen Zusammenhang von Lärm und gesundheitlichen Befindlichkeitsstörung, die insbesondere den Herz-Kreislauf-Formenkreis umfassen.
Der Bremer Epidemiologe Professor Dr. Eberhard Greiser hat Informationen über Arzneimittelverschreibungen geografisch mit Daten zu nächtlichem Fluglärm im Rhein-Sieg-Kreis verglichen. Greiser konnte zeigen, dass in Gebieten, wo nächtlicher Fluglärm auftritt, mehr Blutdrucksenker und Herz-Kreislauf-Medikamente verschrieben wurden (siehe auch Rheinisches Ärzteblatt 1/2007, S. 19).
Dr. Gerda Noppeney, Vorsitzende der Ärzteinitiative für ungestörten Schlaf, sagte in Siegburg, dass die Studie „harte Fakten für einen Kausalitätszusammenhang“ zwischen nächtlichem Fluglärm und Hypertonie liefere. Ebenso spreche die Plausibilität dafür, da ein erhöhter Blutdruck ein Stresssymptom sei. Lärm sei als Stressor bekannt, der sich negativ auf die Gesundheit auswirke, auch wenn sich die Menschen nicht vom Fluglärm gestört fühlten. Dieser Vorgang laufe autonom ab. „Das Ohr schläft nicht“, sagte die Vorsitzende.
In einer bereits stark durch Lärm vorbelasteten Region wie Langenhagen/Isernhagen/Garbsen ist es um so wichtiger, Lärmentlastung zumindest des Nachts für die Bürger wo irgend möglich zu schaffen.
Zur Wirtschaftlichkeit:
Alle prognostizierten Frachtzuwächse sind bisher nie eingetreten.
Von 100.000 t sogenannter Luftfracht wurden 2008 lediglich 5.448 t mit Flugzeugen transportiert.
Für 2009 werden vom Flughafen gar nur noch 4.100 t erwartet. Dazu kommen noch die bereits erfolgte Betriebseinstellung TNT im September 2008 und demnächst die Einstellung des Luftpostverkehrs im Juli 2009.
Die Wachstumsprognosen für die nächsten Jahre (z. B. 2011 = 31.000 t) sind also geradezu verwegen, sie basieren auf dem Prinzip Hoffnung und sie werden, wie immer schon, nicht eintreten und auch keine Arbeitsplätze neu schaffen.
Für den Frachtflug ist die Nachtflugregelung irrelevant. Mehr als 95% der vom Luftfrachtzentrum umgeschlagenen Güter werden mit dem LKW transportiert.
Andere deutsche Flughäfen mit ernsthafter Nachtflugregelung sind trotzdem wirtschaftlich erfolgreich tätig. Das ist ein klares Argument dafür, dass die Aussage Nachtflug sei für den betriebswirtschaftlichen Erfolg des Flughafens Hannover-Langenhagen nötig, kein ernsthaftes Argument sein kann. Unvorbelasteten Kennern stellt sich die Frage, ob der Nachtflug für den Flughafen betriebswirtschaftlich gar unwirtschaftlich sei, weil der Aufwand, den Flughafen offen zu halten in keinem Verhältnis zu den Einnahmen stehe und er dieses nur den Fluggesellschaften zu Gefallen weiter anbiete.
Die Stadt Langenhagen und die umgebenden Gemeinden brauchen ein Nachtflugverbot. Andere norddeutsche Flughäfen haben solche einschränkenden Regelungen aus Vorsorge und Fürsorge für die umliegenden Anwohnerinnen und Anwohner längst getroffen. Auch von diesen Flughäfen gibt es Touristikcharterflüge. Diese werden aber eben nicht in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr abgefertigt.
Eine grundsätzliche Nachtflugruhe zwischen 22 und 6 Uhr ist die dringende Forderung des BUND an die Niedersächsische Landesregierung. Damit ist der wirtschaftliche Betrieb des Flughafens Hannover-Langenhagen nicht in Frage gestellt. Auch der Flughafengutachter Prof. Hübl belegt einen mit den Nachtflügen mitbegründeten wirtschaftlichen Erfolg in seinem Gutachten nicht.
Intelligente Lösungen des Flughafens zum Betriebsablauf selbst sind gefordert, um so die Nachtruhe der umliegenden Bevölkerung zu sichern. Passive technische Maßnahmen wie bautechnischer Schallschutz helfen dem Grundproblem des Lärms nicht ab. Die AnwohnerInnen nachts in Ihren Häusern „einzumauern“ ist keine Lösung.
Der BUND Landesverband Niedersachsen fordert die Niedersächsische Landesregierung weiter auf, die neue Betriebserlaubnis auf 5 Jahre zu begrenzen, um neue Erkenntnisse der medizinischen Forschung und des technischen Fortschritts möglichst zeitnah zum Wohle der umliegenden Bewohner umsetzen zu können.
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