14. September 2012

Kreuzfahrtriese setzt Umweltschutz außer Kraft - Überführung der Celebrity Reflection : Naturschutzverbände klagen gegen Ausnahmegenehmigung zur Streichung der Umweltauflagen

Celebry Silhouette. Foto: M. Boekhoff

Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, NABU, WWF

 

Kreuzfahrtschiffe, die sich durch die Ems zur Nordseemündung zwängen müssen, sind eine Strapaze für den Fluss. Dennoch finden sie regelmäßig statt. Die bevorstehende Überführung der Celebrity Reflection ist aus Sicht der Umweltverbände BUND, NABU und WWF besonders heikel, weil bestehende Umweltauflagen zur Schiffsüberführung extra außer Kraft gesetzt wurden. „Es ist skandalös wie mittels Ausnahmegenehmigung versucht wird, die Umweltschutzauflagen scheibchenweise wieder zu streichen “, kritisiert Naturschutzexpertin Beatrice Claus vom WWF das Vorgehen der Werft und Landesbehörden. „Dabei verträgt die Ems keine zusätzlichen Belastungen mehr solange es nicht ernsthaft gelingt, das Ökosystem des Flusses zu sanieren.“

Aufgrund der andauernden Ausbaggerungen und Rückstauungen, ist die Ems bereits heute in einem extrem schlechten ökologischen Zustand. Die Überführung der Celebrity Reflection droht das Ökosystem Ems stärker zu schädigen als vergangene Schiffstransporte. Aufgrund des Tiefgangs des großen Schiffes muss Wasser über einen längeren Zeitraum gestaut werden. Weil die Ems zu dieser Jahreszeit wenig Wasser führt, pumpt das Emssperrwerk anteilig mehr Salzwasser in den aufgestauten Flussabschnitt. Daher besteht Gefahr, dass geschützte Süßwasserzonen der Ems versalzen. Für die aktuelle und eine zweite Schiffsüberführung der Meyer Werft in der zweiten Septemberhälfte 2014 werden die derzeit gültigen Umweltauflagen für die Gewässergüte während der Stauzeiten umgangen. Die vom Niedersächsischen Landesamt für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz hierfür erteilte Sondergenehmigung sieht die Aussetzung der kritischen Grenzwerte für Salz und Sauerstoff vor. „Damit wird eine drohende Versalzung schon vorab legitimiert. Es ist absurd, dass die Umweltauflagen das ganze Jahr gelten, nur nicht dann wenn das Werftschiff überführt wird“, verdeutlicht Elke Meier, NABU-Fachreferentin. Eine Verschiebung des Liefertermins hatte die Werft abgelehnt.

Mit eigenen Messungen des Salzgehaltes während des Stauvorgangs werden die Umweltverbände die Wasserwerte überwachen. Sollte salzhaltiges Wasser in die Süßwasserbiotope der Unterems oberhalb Papenburgs eindringen, so stellt dies einen schwerwiegenden Eingriff für die geschützten Lebensräume und Arten in den dortigen Naturschutzgebieten dar. Bereits geringe Versalzung gefährdet die Lebensgemeinschaften im Süßwasserwatt und Weideauwäldern.

Die erteilte Erlaubnis verstößt aus Sicht der Umweltorganisationen gegen europäisches und auch niedersächsisches Naturschutz- und Wasserrecht. „Die Rechtmäßigkeit der Sondergenehmigung werden wir deshalb auch gerichtlich überprüfen lassen“, so Vera Konermann, Ems-Expertin des BUND-Niedersachsen.

Kontakt:

Britta König, Pressestelle WWF Deutschland, 040 530 200 318

Vera Konermann, BUND Niedersachsen: 0511-965 69 75, mobil 0170-1263622

Ulrich Thüre, NABU Niedersachsen, Tel.: 0511-911050

Beatrice Claus, WWF Deutschland: mobil 0151-188 54 968

Hintergrundinformation:

Der bestehende Planfeststellungsbeschluss zum Emssperrwerk sieht vor, dass ein Einstau nur vorgenommen werden darf,

  • wenn über eine Tide die Sauerstoffgehalte oberflächennah größer/gleich 6 mg/l oder bei Wassertemperaturen kleiner/gleich 12 °C der Sauerstoffgehalt oberflächennah größer/gleich 5 mg/l beträgt und

  • wenn sichergestellt ist, dass bis zum Abschluss des Staufalls an der Emsbrücke bei Halte sohlnah ein Salzgehalt von 2 PSU nicht überschritten wird.

Diese Bestimmungen wurden durch die Erlaubnis für beide Schiffsüberführungen ausgesetzt.

Pressemitteilung zum Download (PDF-Format, ca. 90 KB)




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