19. November 2009

REKAL-Abdeckung der Kalihalde Sigmundshall rechtswidrig - Verwaltungsgericht bestätigt Auffassung des BUND

Hannover - Gestern, am Mittwoch, den 18. November wurde der Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung der Kalihalde Sigmundshall bei Wunstorf-Bokeloh nach 8-stündiger Verhandlung vom Verwaltungsgericht Hannover aufgehoben. Gegen den Beschluss haben die Naturschutzverbände BUND und NABU geklagt.

Durch den angefochtenen Planfeststellungsbeschluss des Landesbergamtes war der Firma K+S Kali GmbH die Erweiterung der Kalihalde erlaubt worden, ebenso die Abdeckung der Halde mit REKAL-Material. REKAL ist ein Abfallprodukt der ebenfalls von K+S am Standort Sigmundshall betriebenen Anlage zur Aufbereitung von Aluminium-Salzschlacke. Während die Bergbehörde und K+S die Abdeckung als stoffliche Verwertung des REKAL-Abfalls betrachteten, die der Minderung des Haldenwasseranfalls dienen sollte, war der BUND der Auffassung, dass es sich um eine rechtswidrige Scheinverwertung von Sonderabfall handelt. Das Gericht stellte zunächst fest, dass das aufgetragene Abdeckmaterial ein Abfall ist.


Aufgrund der zu hohen Schadstoffgehalte sei er jedoch zur Verwertung in der vorgenommenen Form ungeeignet. Die Vorgehensweise der Bergbehörde bei der Festsetzung von Grenzwerten, die sich an den tatsächlichen Schadstoffkonzentrationen im REKAL-Abfall und nicht an den Empfehlungen der Fachausschüsse orientiert hatten, wurde von den Richtern missbilligt. Das Gericht konnte auch nicht davon überzeugt werden, dass der Zweck der Abdeckung, nämlich die Etablierung eines dauerhaften Bewuchses der Halde mit einer hohen Verdunstungsleistung, tatsächlich erreichbar ist. Vielmehr teilt das Gericht die Sorge der Umweltverbände, dass eine Gefährdung von Tieren und Pflanzen durch die hohen Schadstoffgehalte sowie durch Emissionen von Feinstaub von dem Abdeckmaterial ausgeht. Klagen von BUND und NABU wurde daher stattgegeben.


Ein Vergleichsangebot der Umweltverbände, welches die Einstellung der REKAL-Abdeckung zum Gegenstand hatte, wurde von der beklagten Bergbehörde im Einvernehmen mit K+S nicht angenommen. Auch die Frage des Gerichtes an die Beklagte, ob eine Aufteilung des Planfeststellungsbeschlusses zur Erweiterung bzw. Abdeckung möglich sei, wurde von der Justiziarin des Bergamtes verneint. Somit konnte das Gericht nur über den Planfeststellungsbeschluss als Ganzes entscheiden. Als Konsequenz ist nun seit gestern die Genehmigung sowohl der Aufschüttung von Rückstandssalzen auf der Erweiterungsfläche, wie auch die Überdeckung der Halde mit REKAL-Material aufgehoben. Wegen der grundsätzlichen Entscheidung, dass die REKAL-Abdeckung gegen Abfallrecht verstößt, ist auch die Abdeckung der Althalde nicht mehr zulässig.


In einer ersten Reaktion sagte der BUND-Experte Dr. Krupp zu dem Urteil: "Es ist zu hoffen, dass K+S nun verstärkt die Rückstandssalze untertage versetzt und so eine weitere Aufhaldung überflüssig macht. Die REKAL-Anlage sollte umgebaut und an den Stand der Technik angepasst werden, der ein abfallfreies Recycling von Aluminium-Salzschlacke ermöglicht." Die Bergbehörde hat allerdings angekündigt in Berufung zu gehen.



ViSpP: BUND Region Hannover / Sibylle Maurer-Wohlatz, 0176 63 29 93

 


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