6. August 2009
Hauptverfahren Emssperrwerk - Umweltverbände zuversichtlich - "Emssperrwerk mit EU-Recht nicht vereinbar"
Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent
Hannover/Bremen/Groningen, 20. April 2001 - Zuversichtlich gehen die deutschen und niederländischen Umweltverbände (BUND, LBU, WWF, Waddenvereniging und Natuurmonumenten) in die mündliche Verhandlung im Streitverfahren Emssperrwerk am kommenden Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg. Sie erwarten, dass das Gericht ausführlich prüfen wird, ob die Errichtung des Emssperrwerks in einem europäischen Vogelschutzgebiet rechtmäßig ist. "Wir werten den Flächenverlust, die Überbauung und Zerschneidung eines solchen Schutzgebietes im Gegensatz zur Bezirksregierung als einen erheblichen Eingriff, der nicht mit dem europäischen Naturschutzrecht zu vereinbaren ist", erklärte Vera Konermann vom BUND stellvertretend für die Umweltverbände. Durch zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofes von Ende 2000 zu ähnlichen Vorgängen sehen sich die Verbände in ihrer Auffassung bestätigt. Übertragen auf die Ems würden diese EU-Gerichtsurteile zur Aufhebung des fehlerhaften Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Weser-Ems vom Juli 1999 führen. "Dieses Verfahren war von Anfang an fehlerhaft und es ist gut, dass es jetzt ausführlich auf den juristischen Prüfstand kommt.""Wir werden an das Verwaltungsgericht appellieren, die zahlreichen europarechtlichen Fragestellungen dem europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorzulegen', so Konermann weiter. Da diese Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für den Naturschutz in ganz Europa sind und Präzedenzcharkter haben, sind BUND, LBU, WWF, Waddenvereniging und Natuurmonumenten entschlossen, eine Rechtssprechung zu diesen Aspekten notfalls durch mehrere Instanzen zu verfolgen.Mit ihrer Klagefortführung wollen die Umweltverbände gleichzeitig zeigen, dass die bisherigen Auflagen zur Verringerung der ökologischen Auswirkungen beim Aufstau der Ems völlig unzureichend sind. "Die Genehmigung des Sperrwerks ist nicht nur formalrechtlich unhaltbar, sondern wirkt sich auch direkt in ihren Bestimmungen lebensbedrohlich für die Tiere und Pflanzen in und an der Ems aus", sagte die Sperrwerksexpertin. Gefährlich für die Lebewesen ist beim Stau vor allem der Sauerstoffmangel und die Versalzung von Fluss- und Uferabschnitten, die bisher im Süßwasserbereich der Ems liegen.Von der ökologischen Entlastung, die das Emssperrwerk laut Aussagen der Bezirksregierung bringen sollte, weil angeblich weniger gebaggert werde, kann keine Rede mehr sein. Die deutschen und niederländischen Umweltorganisationen sehen ihre Befürchtungen bestätigt, dass die Ausbaumaßnahmen an der Ems zum Vorteil eines Unternehmens und auf Kosten der Natur mit dem Sperrwerk nicht zu Ende sind: Das Wasser- und Schifffahrtsamt hat schon zu Jahresbeginn neue Maßnahmen zur Fahrrinnenverlegung und zum Bau von Leitsystemen und Buhnen im Bereich oberhalb des Sperrwerkes beantragt mit der Begründung, dass sich der Baggerbedarf verdoppeln werde. "Durch diese neuen Eingriffe in den Fluss verstärken sich die negativen Folgen der bisherigen Emsvertiefungen", fürchtet BUND-Expertin Konermann.BUND, LBU, WWF, Waddenvereniging und Natuurmonumenten sind davon überzeugt, dass der Staufall als ökologischer Störfall für die Ems noch zu vermeiden ist: "Seit der Überführung der `Radiance of the Seas' im Januar 2001 ist klar, die Meyer-Werft kann auch Schiffe überführen, die einen größeren Tiefgang als 7,30 Meter haben, ohne die Ems aufzustauen", erklärte die Verbändesprecherin. Nach Informationen der Umweltverbände liegen alle Aufträge der Meyer-Werft, die sie bis zum Jahr 2006 in ihren Büchern hat, bei ähnlichen Überführungstiefen. "Wir fragen uns einmal mehr, wieso das Verfahren Emssperrwerk trotz aller Mängel durchgeboxt wurde und die Bezirksregierung sogar für den Staufall Sofortvollzug genehmigt hat", so Konermann.

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