12. September 2008

BUND Klage endlich erfolgreich! - OVG Lüneburg: Der Planfeststellungsbeschluss zur Nordumgehung Hildesheim-Himmelsthür ist rechtswidrig

Hannover - Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes in Lüneburg hat gestern Nachmittag sein Urteil gefällt und den Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der Bundesstraße 1 im Hildesheimer Norden, die Ortsumgehung Himmelsthür, für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Der BUND hatte, mit Unterstützung der Bürgerinitiative Himmelsthür e.V., 1998 Klage eingereicht.

"Wir freuen uns über diese Entscheidung des Gerichtes in dem seit zehn Jahren anhängigen Verfahren, denn sie ist vor allem ein Sieg für den Schutz von Natur und Landschaft!", so Dr. Marita Wudtke, BUND Landesverband Niedersachsen e.V.

Der BUND hatte Verbandsklage eingereicht, weil nach seiner Auffassung das Vorhaben - der dreieinhalb Kilometer lange, westliche Teil einer vierspurigen Ortsumgehung - mit wesentlichen Erhaltungszielen des in die Liste der EU-Kommission aufgenommenen FFH-Schutzgebiets Nr. 115 "Haseder Busch, Gallberg, Finkenberg" nicht vereinbar und damit unzulässig sei. Dieser Auffassung folgte das Gericht, denn entgegen der Annahme des Planfeststellungsbeschlusses "ist nicht mit hinreichender Sicherheit auszuschließen, dass der Erhaltungszustand des europarechtlich streng ("prioritär") geschützten Lebensraumtyps >Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, besondere Bestande mit bemerkenswerten Orchideen< durch Stickstoffeinträge erheblich beeinträchtigt" würde, so der Senat. Die rechtlich sehr strengen Voraussetzungen für eine Ausnahme sind in einem solchen Fall nicht gegeben.

"Wir gehen davon aus, dass auch das Hintertürchen zuschlägt, die Voraussetzungen für die Zulassung des Planfeststellungsbeschlusses doch noch durch eine Stellungnahme der EU-Kommission zu schaffen", zeigt sich Dr. Wudtke zuversichtlich, "bei einer Straße mit solch geringer Entlastungsfunktion und im Falle eines Gebietes von derartiger Bedeutung rechnen wir nicht mehr damit, dass diese Umgehung


 

 




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