20. November 2008

Schweinemast Diekholzen: BUND Niedersachsen e.V. und Bürgerinitiative "Gute Luft" kündigen Klage im Hauptverfahren an.

Hannover - Zwischen Diekholzen und Söhre hat Mitte Oktober der Bau des umstrittenen Maststalls für rund 2.000 Schweine begonnen, obwohl über den gegen die Genehmigung eingelegten Widerspruch des BUND Niedersachsen noch nicht entschieden ist. In Bezug auf die zu erwartenden Belastungswirkungen des Maststalls widersprechen sich zwei vorliegende Gutachten. In dieser unklaren Situation hätte der Landkreis, wie von allen beteiligten Umweltverbänden gefordert, vom Antragsteller eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung verlangen können. Stattdessen erteilte er die Genehmigung für den Maststall. Gegen diese Genehmigung legte der BUND Landesverband Niedersachsen e.V., unterstützt von der Bürgerinitiative "Gute Luft", Widerspruch ein. Ohne die Begründung des Widerspruchs abzuwarten, gab der Landkreis dem Landwirt vorab die Genehmigung, mit dem Bau zu beginnen.

Mit dem Versuch, den Baubeginn durch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Hannover abzuwenden, ist der BUND Niedersachsen gescheitert. Das Eilverfahren mit "überschlägiger Prüfung" bestätigte, dass der Landkreis auf die Durchführung einer vollständigen Umweltprüfung verzichten durfte. Es sei auch nicht zu erkennen, so die Richter, dass der Landkreis bei der Entscheidung seinen Ermessensspielraum überschritten habe mit der Annahme, durch den Betrieb der Anlage seien keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.

BUND und BI "Gute Luft" haben heute entschieden, ihrerseits das Eilverfahren zu beenden und von einer Beschwerde gegen den Beschluss bei der nächsten Instanz abzusehen. "Auch das OVG Lüneburg würde aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften nur überschlägig prüfen, ob der Landkreis bei der Zulassung seinen Ermessensspielraum nicht überschritten hat", erklärte Stefan Ott, stellvertretender Geschäftsführer des BUND, in Hannover, "eine weitergehende inhaltliche Überprüfung unserer fachlichen Argumente ist im Eilverfahren nicht vorgesehen".

Die Maststallgegner wollen nun den Entscheid des Landkreises Hildesheim über ihren Widerspruch abwarten und dann beim Verwaltungsgericht Hannover Klage im so genannten "Hauptsacheverfahren" erheben. Bei diesem Verfahren wird das Gericht die Einwände des BUND und damit auch die Verwertbarkeit des vom Antragsteller vorgelegten Gutachtens prüfen. "Das Gutachten, auf dessen Ergebnisse sich der Landkreis bei seiner Genehmigung stützt, enthält zahlreiche Aussagen, die einer genaueren Prüfung nicht Stand halten werden", so Gerd Klaaßen von der BI "Gute Luft". "Es macht bei der Ermittlung der Ausbreitung erhebliche Unterschiede, ob die Schadstoffe aus dem Stall in vier oder acht Meter Höhe in die Umwelt entlassen werden. Liegen bei der Berechnung der betroffenen Flächen dann noch die Daten einer Wetterstation ’Hildesheim’ zu Grunde, die es so gar nicht gibt, und lässt man einen genau in angenommener Windrichtung liegenden 40 Meter hohen Hang mit vierzigprozentigen Steigungen unberücksichtigt, dann zeigt dies, dass Zweifel an den Grundlagen der behördlichen Entscheidung durchaus angemessen sind".

Der BUND kündigte zudem an, die Verwertbarkeit des vom Antragsteller vorgelegten Gutachtens von einem weiteren unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen.

Der Stall darf allerdings erst einmal weiter gebaut werden. Kommt das Gericht nach Abschluss des Prozesses zum Ergebnis, dass die Argumente des BUND und der BI greifen, kann der nachträgliche Einbau wirkungsvoller Filteranlagen oder gar ein Rückbau des Stalls angeo

Informationen zu den Inhalten der Gutachten


Gutachter der Universität Hildesheim errechneten zusätzliche Stickstoffbelastungen für das Naturschutzgebiet und die Beuster, die deutlich über den langfristig von diesen empfindlichen Lebensräumen noch verkraftbaren Mengen liegen. Dies Ergebnis stützt die kritische Position von BUND und Bürgerinitiative. Sie weisen darauf hin, dass sich Stickstoffemissionen aus dem Stall im Naturschutzgebiet niederschlagen. Durch schleichende Überdüngung können empfindliche Pflanzen und davon abhängige Tierarten irreversibel geschädigt werden. Auch das Flüsschen Beuster ist durch Ammoniakniederschlag betroffen, denn belastetes Regenwasser vom Stall gelangt über einen Graben in den Bach. So können geschützte Fischarten, wie Groppe und Bachneunauge, geschädigt werden, befürchten BUND und BI. Der Landkreis kam allerdings, gestützt auf ein vom Antragsteller vorgelegtes Gutachten, bei einer überschlägigen Prüfung zu dem Schluss, dass die Stickstoffbelastung im "gerade noch tolerierbaren Bereich" liegt. Außerdem unterstellte er, dass Belastungen der Beuster über den Wasserpfad ausgeschlossen werden können.




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