24. April 2007

Torfabbau und mangelhafter Schutz gefährden EU-Vogelschutzgebiet - Vertragsverletzungsverfahren wird eingeleitet

Hannover - Nachdem der niedersächsische Umweltminister wegen seiner Aktion gegen den Auwald an der Elbe in die öffentliche Kritik geriet, scheint ihm jetzt auch im Westen des Landes Ärger ins Haus zu stehen: Auf Antrag des BUND-Landesverbandes Niedersachsen hat die Europäische Kommission in Brüssel beschlossen, ein formelles Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten.
Sie ist der Auffassung, dass die Bundesrepublik und damit die Landesregierung von Niedersachsen ihren Verpflichtungen aus der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie in Bezug auf den Torfabbau und unzulängliche Renaturierungs- und Schutzmaßnahmen im "Dalum-Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor" nicht nachgekommen ist, was zu einer wesentlichen Verschlechterung des Erhaltungszustandes des Gebiets geführt hat. So wurden noch nach 1981 großflächig Torfabbaumaßnahmen genehmigt, wodurch der in Europa vom Aussterben bedrohte Goldregenpfeifer aus diesem Gebiet verdrängt wurde.
Mit dem Vertragsverletzungsverfahren folgt die EU-Kommission einem Gutachter im Auftrage der Staatlichen Vogelschutzwarte im niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz über eine "Brutvogelbestandsaufnahme" für das EU-Vogelschutzgebiet Dalum-Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor.

Verglichen mit den weitaus positiven Ergebnissen bei der Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinien im niederländischen Bargerveen weisen die Maßnahmen im deutschen Bereich erhebliche Mängel auf. So wurde bis heute die längst überfällige Ausweisung als Naturschutzgebiet verzögert und darüber hinaus in vielen Fällen Torfabbaugenehmigungen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung seit 1981 erteilt.
Diese Situation führte bei einigen Vogelarten wie zum Beispiel dem Großen Brachvogel, der Uferschnepfe und dem Neuntöter zu dramatischen Rückgängen, während sich der Goldregenpfeifer und die Bekassine vollständig aus dem Gebiet zurückgezogen haben.

Der BUND-Landesverband Niedersachsen fordert daher Umweltminister Sander auf, endlich seinen Verpflichtungen, die sich aus den EU-Vogelschutzrichtlinien zwingend ergeben, nachzukommen, um weiteren Schaden von der Bundesrepublik fernzuhalten.

 

Weitere Informationen: Dr. Reinhard Löhmer, BUND Niedersachsen, Tel.: 0511/953 87 48




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