11. Dezember 2006

Emssperrwerk: Revisionsverfahren beim BVerwG durch Vergleich beendet

Hannover - Nach jahrelangem Rechtsstreit ist im Rahmen eines Erörterungstermins am 05.12.2006 das beim BVerwG anhängige Revisionsverfahren durch Vergleich zwischen dem von uns vertretenen Naturschutzverband und dem Land Niedersachsen beendet worden.

Zum Hintergrund:

Das 226,8 Millionen Euro teure, 2002 eingeweihte Emssperrwerk dient zum einen dem Küstenschutz, ganz wesentlich aber auch dem Anstau der Ems zum Zweck der Überführung von Schiffen der Meyer-Werft. Es liegt im Bereich des inzwischen auf Forderung der Europäischen Kommission als FFH-Gebiet gemeldeten Emsästuars. Die vom Sperrwerk betroffenen Flächen sind zugleich ein besonderes Vogelschutzgebiet nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie.

Mit seiner Verbandsklage hat der Kläger - unterstützt von weiteren Verbänden - eine Vielzahl von Rechtsverstößen gerügt, insbesondere solche gegen das europäische Habitatschutzrecht. Er hat insoweit geltend gemacht, dass der angegriffene Planfeststellungsbeschluss gegen die Verbote des Art. 4 Abs. 4 der Vogelschutzrichtlinie verstößt, weil die Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes erheblich sind. Eine Zulassung des Projektes im Ausnahmeweg scheidet nach Auffassung der Verbände aus, weil wirtschaftliche Gründe im Rahmen des Art. 4 Abs. 4 der Vogelschutzrichtlinie keine Berücksichtigung finden können und für die Belange des Küstenschutzes vorzugswürdige und günstigere Alternativen bestanden haben. Zusätzlich haben die Verbände gerügt, dass die Flächen der Ems aus offensichtlich projektbezogenen Gründen nicht als FFH-Gebiet gemeldet worden sind und keine ausreichende Kompensation der schwerwiegenden Eingriffe in die Natur stattgefunden hat.

Mit der Klage hatten die Verbände zunächst beim VG Oldenburg und sodann beim OVG Lüneburg keinen Erfolg. Dagegen haben sich die Verbände mit einer dann im November 2005 erfolgreichen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gewendet.

Auf Anregung des BVerwG haben die Beteiligten während des laufenden Revisionsverfahrens im Sommer 2006 Vergleichsverhandlungen aufgenommen. Dem lag die Einschätzung des Gerichts zugrunde, dass die Revision zwar wahrscheinlich Erfolg haben werde, dass es aber zu einer Zurückverweisung an das OVG Lüneburg kommen könne und so eine womöglich noch Jahre andauernde Fortsetzung der Auseinandersetzungen drohe.

Insbesondere vor dem Hintergrund des dringenden und offensichtlichen Bedarfs nach schneller Durchführung weitergehender Kompensationsmaßnahmen haben die klagenden Verbände nunmehr einen darauf zielenden Vergleich abgeschlossen. Zu den Inhalten verweisen wir auf die entsprechende Pressemitteilung des BVerwG (vgl. www.bverwg.de ).




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