18. Dezember 2001

Bundesnaturschutzgesetz im Bundesrat - BUND und LBU fordern: "Zustimmung ohne wenn und aber"

Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent

Hannover, 18. Dezember 2001 - "Niedersachsen muss dem neuen Bundesnaturschutzgesetz ohne wenn und aber zustimmen. Alles andere wäre Verschleppungstaktik", erklärten die Umweltverbände BUND und LBU im Hinblick auf die Bundesratsabstimmung über das Bundesnaturschutzgesetz am kommenden Donnerstag. "Seit vier Legislaturperioden ist hart um eine grundlegende Neuregelung des Naturschutzes gerungen worden. Jetzt gibt es eine Lösung, die von den Experten begrüßt und als gute Grundlage für Weiterentwicklungen gesehen wird. Den Verbrauchern ebnet das Gesetz den Weg für eine umweltfreundliche Landwirtschaft mit gesünderen Lebensmitteln", so die Verbände. "Die Zustimmung Niedersachsens ist notwendig, um eine zukunftsorientierte Naturschutz- und Landwirtschaftspolitik nicht dem Druck einer rückwärtsgewandten Agrarlobby zu opfern."
Unter dem Eindruck der ersten BSE-Fälle vor einem Jahr habe Ministerpräsident Sigmar Gabriel in seiner Regierungserklärung angekündigt "in den ländlichen Räumen eine Produktionsweise zu fördern, die eine gesunde und vielfältige Umwelt als das begreift, was sie ist: nämlich unabdingbare Voraussetzung für alles Leben und Wirtschaften." "Mit der Zustimmung Niedersachsens zum Naturschutzgesetz käme Gabriel diesem Ziel bedeutend näher, ohne selbst viel dafür tun zu müssen", erklärten die Verbände.
Das neue Naturschutzgesetz schaffe den Rahmen für ein zeitgemäßes Miteinander in Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. "Die Chance, unsere Lebensgrundlagen dauerhaft zu sichern, darf nicht vertan werden", verlangen BUND und LBU. Die im Gesetzt vorgesehene Vernetzung der Lebensräume auf zehn Prozent der Landesfläche, die qualitative Verbesserung der Schutzgebiete und des Gewässerschutzes sind neben der Neuausrichtung der Agrarpolitik grundlegende Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt in Deutschland.




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