10. Oktober 2000

BUND und NABU sehen Ungereimtheiten im Landesentwurf zum Regions-Gesetz - "Naturschutzregelungen fachfremd - So wird der Bock zum Gärtner!"

Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent


Hannover, 10. Oktober 2000 - Die niedersächsischen Landesverbände von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND und Naturschutzbund NABU kritisieren die erheblichen Ungereimtheiten im Landesentwurf für das Gesetz über die Region Hannover. "Das Modell Region Hannover auch in anderen Landesteilen, wie Braunschweig, Bremen-Unterweser, Ostfriesland umsetzen zu wollen, macht in Niedersachsen den Naturschutz chancenlos. Die mit diesem Gesetz vorgeschlagenen Kompetenzverlagerungen werden zu einem fachfremden und qualitätsmindernden Naturschutz führen. Tritt das Gesetz so in Kraft, wird der Bock zum Gärtner gemacht", erklärte eine Verbändesprecherin.

Nach Auffassung der Umweltverbände setze mit diesem Entwurf die Landesregierung alles daran, den landesbehördlichen Naturschutz in niedersächsischen Regionen kaputtzumachen. Würden diese Regelungen Gesetz werden, ändere sich das Bild unserer Landschaften. "Neoberales Deregulierungsgerede darf nicht dazu führen, das die Lebensqualität für Menschen und das Überleben besonders schützenswerter Tiere und Pflanzen in unserer Heimat blindlings gefährdet werden" betonte eine Verbändesprecherin und fügte hinzu, dass so auch das hohe ehrenamtliche Engagement zahlreicher Bürgerinnen und Bürger im Natur- und Landschaftsschutz mit Füßen getreten werde.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Zuständigkeiten für die Naturschutzgebiete von der Bezirksregierung auf den neuen 'Superlandkreis' Region Hannover zu übertragen. Diese wäre damit auch für die unter europäischem Schutz stehenden Gebiete zuständig. BUND und NABU kritisieren, dass nun eine kommunale Behörde für die Bewahrung der wertvollsten Landschaftsteile zuständig sein soll: "So versucht die Landesregierung sich aus der Verantwortung für das Tafelsilber unserer Landschaften zu stehlen und gefährdet den Aufbau des europäischen Schutzgebietssystems. Von Seiten der Europäischen Kommission ist eine Zuständigkeit auf kommunaler Ebene auch nicht vorgesehen."
Gravierend ist nach Meinung von BUND und NABU auch die von der Landesregierung vorgesehene Verlagerung von Kompetenzen an die regionsangehörigen Gemeinden. Vor allem der Biotopschutz nach den Paragraphen 27, 28 a und b Niedersächsisches Naturschutzgesetzes sollte nicht an die Gemeinden gegeben werden, da es in der Praxis vielfach die Gemeinden selbst sind, die bei der Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten oder auch bei Golfplätzen geschützte Biotope beseitigen lassen wollen.

Der Gesetzentwurf wurde heute im Landtag in erster Beratung behandelt und an die Ausschüsse überwiesen.




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