20. November 2000

Mehr Natur statt mehr Nutzung im Nationalpark! Umweltverbände kritisieren geplante Gesetzesnovellierung

Von: Robert Exner, BUND-Pressereferent

Hannover, 20. November 2000 - Die Umweltverbände BUND, NABU und WWF übten heute bei der Anhörung vor dem Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtags heftige Kritik an den Gesetzentwürfen zum Nationalpark Wattenmeer und Harz. Anstatt die Novelle für eine Verbesserung des Nationalparks Wattenmeer im Sinne des Naturschutzes zu nutzen, ermöglichen die Zugeständnisse an Insel- und Festlandgemeinden sowie Deichverbände künftig mehr wirtschaftliche Nutzung. Dazu gehören: Der Bau von Golfplätzen und die Ausweitung von Flughafen-Landebahnen auf Kosten von wertvollen Naturlandschaften, das Betreten von Teilen der Ruhezone durch Wassersportler sowie die Erweiterung der landwirtschaftlichen Nutzung im Nationalpark. Auch die Jagd auf Wasservögel soll weiterhin erlaubt sein. Im Nationalpark Harz müssen die südlich angrenzenden wertvollen Buchenwälder in den Nationalpark aufgenommen werden. Wenn die Gesetzentwürfe nicht nachgebessert werden, dann ist die Novellierung in der Summe eine qualitative Verschlechterung für die Nationalparke, so das Fazit von BUND, NABU und WWF stellvertretend für die AG Nationalpark*. "Der Landtag kann doch keinem Gesetzentwurf zustimmen, der in vielen Punkten gegen den Willen der niedersächsischen Bevölkerung ist. Eine repräsentative EMNID-Umfrage des WWF hatte ergeben, dass 86% der Niedersachsen gegen den Bau von Golfplätzen im Nationalpark sind, wenn dafür wertvolle Dünenlandschaften auf den Inseln zerstört werden und 76% befürworten die Einstellung der Jagd auf bedrohte Wasservögel im Nationalpark", sagte ein Sprecher der Umweltverbände.

Damit die Novellierung kein Rückschritt für die Natur in den Nationalparken wird, fordern die Verbände zusätzlich:

Nationalpark Wattenmeer:

Die Definition des Schutzzwecks sollte sich an den internationalen Kriterien für Nationalparke orientieren. Danach sind im Wattenmeer insbesondere die natürlichen Prozesse mit ihren charakteristischen Tieren und Pflanzen zu schützen, wie z.B. Erosion, die zur Ausbildung von neuen Prielen führt oder die Entstehung neuer Sandbänke und Dünen durch Sandablagerungen.

Um die Belange des Naturschutzes im Nationalpark effektiv durchsetzen zu können, dürfen die Kompetenzen der Nationalparkverwaltung nicht beschnitten, sondern müssen erweitert werden. Dazu gehört die Übertragung der Zuständigkeit für die landeseigenen Flächen im Nationalpark auf die Nationalparkverwaltung. Für die Erhöhung der Akzeptanz des Nationalparks bei den Einheimischen und Touristen ist eine personelle und finanzielle Verstärkung der Betreuung dringend erforderlich.

Nationalpark Harz:

Erweiterung des Nationalparks um die Blockhaldenbereiche in der Region Acker und die im Bereich der Forstämter Herzberg und Lauterberg gelegenen ökologisch wertvollen und naturnahen Buchenwälder mit etwa 3000 Hektar. Die typischen Buchenwälder und Buchenmischwälder der Mittelgebirge bei Siebertal/Herzberg sind - im Gegensatz zu den Bergfichtenwäldern und Mittelgebirgsmooren - fast nicht vertreten. Damit würde die Qualität des Nationalparks bezüglich der internationalen Nationalparkkriterien gesteigert und die Rechtssicherheit des Nationalparks verstärkt werden.

Nach den Erfahrungen mit dem Nationalpark Elbtalaue hat sich die SPD-Fraktion zum Ziel gesetzt, die Nationalparke Wattenmeer und Harz gegenüber Klagen besser zu sichern. Damit wurde z.B. im Wattenmeer die Herausnahme von intensiv genutzten Strandbereichen aus dem Nationalpark begründet. Gleichzeitig will sie aber in Zukunft mehr Nutzung auf den verbliebenen Strandbereichen zulassen, so dass diese Bereiche mittelfristig auch aus dem Nationalpark herausgenommen werden könnten. "Damit würden die Nationalparke Stück für Stück demontiert und leichter angreifbar für Kläger. Die Neufassung der Gesetze für die Nationalparke muss den Naturschutz im Wattenmeer und Harz aktiv weiterentwickeln, wie es auch der Niedersächsische Landtag in seiner Erschließung (Drucksache 14/1655 vom 6. Juni 2000) als Ziel der Novellierung vorgesehen hatte", erklärten die Umweltverbände vor dem Umweltausschuss.

*AKN, AUN, BUND (Niedersachsen.), Der Mellumrat e.V., NABU (Niedersachsen.), NVN, NHB, ?Die Naturfreunde?, WWF, WAU




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