Seit 1961 gab es bundesweit rund 300 Fracs. Das Gesetzespaket, das im vergangenen Sommer im Bundestag verabschiedet wurde, hat das uralte, bisher gültige Bergrecht reformiert und das Naturschutz- und Wasserhaushaltsgesetz mit einbezogen. Unkonventionelles Fracking in Trinkwasserschutzgebieten ist jetzt verboten, deutlich erschwert wurde eine Gewinnung von Gas aus Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein. Probebohrungen sollen allerdings unter bestimmten Bedingungen möglich sein. Anders sieht es beim konventionellen Fracking aus: Im Sandstein darf weiterhin gefrackt werden – das hatte die Industrie gefordert. Eingeschränkt wird dieses, häufig auch als „Tight Gas“ genannte Verfahren nur durch die vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung und das Frackingverbot in Wasserschutzgebieten.
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